Login

Passwort vergessen?

Inhalt

598/X. - Zuschuss zum Neubau einer Kindertageseinrichtung

Vorlagennummer598/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt,
1.) der Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 1.849.340 €, höchstens jedoch 465.000 € zu bewilligen,
2.) der Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen zur Realisierung des Neubaus im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von bis zu 1.012.500 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.

Sachverhalt:


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.11.2016 beschlossen, die Lebenshilfe gGmbH als neuen Träger einer Kindertageseinrichtung zu gewinnen und mit einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in der Oberstadt in die Jugendhilfeplanung zum 01.08.2017 aufzunehmen.

Nach intensiver Abwägung hat sich die Lebenshilfe gGmbH dazu entschlossen, das Vorhaben als Eigentümer des Grundstückes und der Kindertageseinrichtung und somit ohne einen externen Investor umzusetzen. Die für den Ankauf des Grundstückes veranschlagten Kosten sind bei entsprechender Anwendung der Förderrichtlinien nicht förderfähig und vollständig durch den Träger aufzubringen. Für die Baumaßnahmen sowie sie Ausstattung der Gruppenräume veranschlagt die Lebenshilfe 1.849.340 €. Diese Kosten erscheinen im Vergleich mit anderen Maßnahmen angemessen und förderwürdig.

Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Besonderheit, dass der Träger zusätzliche Aufwendungen für den Ankauf eines Grundstückes hat, schlägt die Verwaltung vor, einen festen Zuschuss von 25 % der angemessenen Kosten, höchstens jedoch 465.000 € zu bewilligen. Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Lebenshilfe 1/3 des Trägeranteils an den Kindpauschalen selber aufbringt und die Plätze durch eine 20-jährige Zweckbindungsfrist nachhaltig gesichert werden. Durch die Realisierung des Bauvorhabens mit Eigenmitteln und öffentlicher Förderung verzichtet der Träger auf die Inanspruchnahme eines regelmäßigen Mietkostenzuschusses, der im Falle der Realisierung durch einen Investor fällig würde. Für die Stadt Kleve ergibt sich bei der vorgeschlagenen Zuschusshöhe eine größere Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Investorenmodell. Des Weiteren ist zu begrüßen, dass die Lebenshilfe als zukünftiger Grundstückseigentümer beabsichtigt, ein Quartierskonzept unter Einbeziehung verschiedener dort liegender Angebote langfristig umzusetzen.

Neubauvorhaben werden zudem nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit einer Höchstförderung von 18.000 € (Höchstförderung i.H.v. 20.000 Euro, von denen 10% als Eigenanteil zu erbringen sind) je zusätzlichem Platz aus Landes- / Bundesmitteln gefördert. Nach dieser Richtlinie werden Vorhaben aus verschiedenen Investitionsprogrammen gefördert. Aus dem letzten Investitionsprogramm des Landes für den Ü3-Ausbau verfügt das Jugendamt der Stadt Kleve noch über ein Budget von 196.000 €. Erfahrungsgemäß werden Anträge außerhalb des Budgets ebenfalls positiv beschieden, sofern Rückflüsse anderer Jugendämter oder Mittel aus weiteren Investitionsprogrammen zur Verfügung stehen. Für den Ausbau von U3-Plätzen stehen dem LVR-Landesjugendamt ebenfalls Mittel zur Verfügung, die nach der vorgenannten Richtlinie bewilligt werden.

Gemeinsam mit dem Träger wird für insgesamt 75 neu geschaffene Kita-Plätze ein Zuschuss von 1.350.000 € beantragt (20.000 € x 75 Plätze ./. 10 % Eigenanteil). Die Verwaltung erwartet, eine entsprechende Bewilligung, u. a. weil das Bundeskabinett ein weiteres Investitionsprogramm beschlossen hat, mit dem Maßnahmen gefördert werden können, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden. Dieses Investitionsprogramm ist jedoch noch nicht auf Landesebene umgesetzt.

Darüberhinaus wurde am 16.01.2017 das Städtebauförderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017" bekannt gegeben. Da der geplante Neubau im Sinne der Förderbedingungen ebenfalls förderfähig ist, beabsichtigt die Verwaltung, einen zusätzlichen Antrag auf Förderung aus diesem Programm zu stellen.

Nach einer Konkretisierung der Bewilligung aus den Förderprogrammen besteht die Möglichkeit, einen Antrag zum Ausschluss einer Doppelfinanzierung zurückzuziehen.

Wegen der straffen Zeitplanung und dem Ziel zum Kindergartenjahr 2017/2018 neue Plätze zu schaffen, ist bereits vor einer Bewilligung mit der Maßnahme zu beginnen.

Die Verwaltung ist daher bereit, bis zu 1.012.500 € für die Finanzierung der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Refinanzierung erfolgt über die vorgenannten zu stellenden Zuschussanträge in Höhe von bis zu 1.012.500 €. Darüber hinaus gehende Zuschüsse werden an die Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen weitergeleitet.

Im Ergebnis ist von der Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen der folgende Eigenanteil zu erbringen:
- In jedem Fall geht der Erwerb des Grundstückes inkl. Bestandgebäude und Grunderwerbskosten zu Lasten des Trägers.
- In jedem Fall ist ein Eigenanteil an den Bau- und Ausstattungskosten, der nach den derzeitigen Planwerden 37.005 € beträgt.
- Im Falle des vollständigen oder anteiligen Ausfalls der beantragten Drittmittel verbleiben aufgrund der anteiligen Vorfinanzierung Kosten in Höhe von bis zu 337.500 €, die der Träger aus eigenen Mitteln zu tragen hat (25% der beantragten Mittel).

Auswirkungen:


Im Haushalt 2017 sind für das Vorhaben bislang 350.000 € veranschlagt. Eine Zwischendeckung weiterer 1.012.500 € kann im Budget des Fachbereiches 51 erfolgen. Sollten bis zur Erstellung des Nachtrags 2017 die Zuschüsse beschieden sein, erfolgt eine Deckung über zweckgebundene Mehrerträge. Sollte dies nicht erfolgt sein, wird der Mehraufwand ergebnisverschlechternd berücksichtigt werden.
Als zweckgebundenen Mehrerträge werden Zuschüsse des Landes/Bundes in Höhe von 1.350.000 € erwartet.
Anmerkung: Beim Anteil der Stadt Kleve in Höhe von 1.477.500 € ist der Fall berücksichtigt, dass beim Eintritt einer Nichtgewährung der Landeszuschüsse neben dem Zuschuss von 465.000 € auch der der Ausfall der Landes- / Bundesmittel mit einer Höhe von 1.012.500 € zu tragen ist. Sofern die geplanten Zuschüsse in der erwarteten Höhe gewährt werden, verbleibt bei der Stadt Kleve ein Transferaufwand in Höhe von 465.000 € (25 % der förderfähigen Gesamtkosten).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas erläutert die Drucksache.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meldet Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
1.) der Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Gesamtkosten von ca. 1.849.340 €, höchstens jedoch 465.000 € zu bewilligen,
2.) der Lebenshilfe gGmbH - Leben und Wohnen zur Realisierung des Neubaus im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von bis zu 1.012.500 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.

nach oben