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285/X. - Zuschuss zur Baumaßnahme "Ludwig-Wolker-Jugendheim"

Vorlagennummer285/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Rat, den Neubau des Ludwig-Wolker-Jugendheims mit einer Regelförderung von 25 % der Gesamtkosten, mithin 54.210 € zu fördern.

Sachverhalt:


Die Katholische Pfarrgemeinde Heilige Dreifaltigkeit beantragt einen kommunalen Zuschuss zum Neubau des Ludwig-Wolker-Jugendheims. Die Maßnahme ist nach Ziffer 3.2.8 des Kinder- und Jugendförderplanes für die Legislaturperiode 2014 – 2020 als Baumaßnahme förderfähig. Gefördert werden Baumaßnahmen, die nicht in Eigenleistung erbracht werden, in der Regel mit 25 % der Gesamtkosten. Ein höherer Zuschuss ist nach dem Kinder- und Jugendförderplan nur in „begründeten Ausnahmefällen“ nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses möglich.

Das gesamte Areal der Kirchengemeinde in Kellen wird neu gestaltet. Die Kirchengemeinde plant den Umbau der St. Willibrord Pfarrkirche und den Abriss des vorhandenen Pfarrheims sowie des Jugendheims. Zusätzlich werden neue Wohneinheiten geschaffen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Notwendigkeit des Bauvorhabens gegeben und die kalkulierten Gesamtkosten von rund 217.000 € angemessen.

Es wird ein Zuschuss von mindestens 25 % der für den Neubau des Jugendheimes kalkulierten Gesamtkosten von 216.827,50 € beantragt. Gleichzeitig wird darum gebeten, einen höheren Zuschuss zu erwägen.

Im Wesentlichen führt die Kirchengemeinde als Argumentation für einen höheren Zuschuss aus, dass eine Jugendarbeit seit nunmehr 44 Jahren stattfinden würde. Daneben sei in den vergangenen Jahren ein wertvoller Beitrag zur Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher geleistet worden. Auch würde durch die Schaffung von neuem Wohnraum eine deutliche Aufwertung des Ortsteils erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgenannten Gründe nachvollziehbar und ein Beleg für gute und wertvolle Arbeit der katholischen Pfarrgemeinde Heilige Dreifaltigkeit sowie der Bedeutung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kellen. Die Gründe reichen jedoch nicht aus, um ausnahmsweise einen Zuschuss über 25 % der Gesamtkosten zu begründen. Die Verwaltung empfiehlt daher einen Zuschuss in Höhe der Regelförderung von gerundet 54.210 € (25 % von 216.827 €) im Haushalt 2016 bereitzustellen.

Auswirkungen:


Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2016 fällig und entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses zum Etat angemeldet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 26.08.2015
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den Rat, den Neubau des Ludwig-Wolker-Jugendheims mit einer Regelförderung von 25 % der Gesamtkosten, mithin 54.210 € zu fördern.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs erläutert die Drucksache.

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