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420/X. - Zuschuss zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung


Ersatzbau für die Kita Regenbogen

Vorlagennummer420/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt,
1. Mittel in Höhe von 112.766 € für einen Zuschuss an den Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e.V. im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung zu stellen und
2. für den Durchführungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 der Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e. V. einen Zuschuss in Höhe von 112.766 € zur Ausstattung der neuen Kindertageseinrichtung Regenbogen zur Verfügung zu stellen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.

Sachverhalt:


Die Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e. V. betreibt die zweigruppige Kita Regenbogen auf der Lindenallee 115. Die räumlichen Gegebenheiten entsprechen nicht den Anforderungen, einer heutigen inklusiv geführten Kindertageseinrichtung. Auch lässt es das derzeitige Raumangebot nicht zu, unterdreijährige Kinder zu betreuen.

Der Träger plant einen Neubau der Kita mit gleichzeitiger Erweiterung um eine Gruppe. Diese Erweiterung ist aus Sicht der Betreuungsplanung zu begrüßen, weil für ein langfristiges bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zusätzliche Plätze im Stadtgebiet von Kleve erforderlich sind. Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für über- und unterdreijährige Kinder wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 18.11.2015 mit der Drucksache 315/X. beraten. Die Struktur der Einrichtung ändert sich wie folgt:



Weil die gemeinsame Betreuung aller Kinder weiterhin ein konzeptioneller Schwerpunkt des Trägers ist, ist es weiterhin geplant, in zwei Gruppen insgesamt 10 Kinder mit (drohenden) Behinderungen zu betreuen.

Mit der Umsetzung des Neubauvorhabens, welches Ende 2017 abgeschlossen sein soll, werden insgesamt 22 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen. Hiervon sind 8 Plätze für unterdreijährige Kinder, die bisher in der Kita Regenbogen nicht betreut werden können.

Der Träger plant den Neubau der Kita auf einer Fläche aus dem städtischen Gelände zwischen Willi-Brandt-Straße und Stadion-Straße. Der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Kita soll durch einen Investor erfolgen, so dass die Elterninitiative später als Mieter auftritt. Beim Träger verbleiben die Kosten der Ausstattung und der Herrichtung der Außenanlagen (z. B. Spielgeräte). Unter Berücksichtigung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden viele Ausstattungsgegenstände in die neue Kita überführt werden können. Dennoch muss Inventar ergänzt werden und für eine Gruppe neu angeschafft werden. Auch verfügt die Kita derzeit über keine Ausstattung für unterdreijährige Kinder. Der Träger hat für das Vorhaben Gesamtkosten von 232.066 € kalkuliert.

Zur Finanzierung wird der Träger einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss aus Landesmitteln stellen. Die erwartete Höchstförderung beträgt bei Ausstattungsmaßnahmen für 22 neue Plätze 69.300 €. Über ausreichende Rücklagen verfügt der Träger als Elterninitiative nicht. Dennoch können Eigenmittel in Höhe von 50.000 € eingebracht werden.

Weil die Eigen- und Drittmittel nicht ausreichen, ist zur Realisierung der Maßnahme außerdem ein kommunaler Zuschuss von 112.766 € erforderlich. Gemessen am Anteil der Gesamtkosten ist der kommunale Zuschuss recht hoch. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Träger als Elterninitiative nur über geringe Eigenmittel verfügt und keine Investitionskosten für den Bau entstehen.

Vor dem Hintergrund des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Betreuungsplätze befürwortet die Verwaltung den Zuschuss in der Höhe. Dieser sollte abweichend von den Richtlinien zum Landeszuschuss jedoch nicht für 5 Jahre, sondern für 10 Jahre für seine Zweckbestimmung gebunden sein, um das ausgebaute Betreuungsangebot nachhaltig zu sichern.

Auswirkungen:


Der Zuschuss wird im Jahr 2017 haushaltswirksam und im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 angemeldet.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 31.05.2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig,
1. Mittel in Höhe von 112.766 € für einen Zuschuss an den Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e.V. im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung zu stellen und
2. für den Durchführungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 der Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e. V. einen Zuschuss in Höhe von 112.766 € zur Ausstattung der neuen Kindertageseinrichtung Regenbogen zur Verfügung zu stellen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

StV. Kanders erkundigt sich, nach den Voraussetzungen der Anerkennung einer Behinderung bei der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Abteilungsleiter Koch erläutert, dass für jedes Kind eine Feststellung des örtlichen Sozialamtes erforderlich sei, welche die Zugehörigkeit des Kindes zum Personenkreis nach den §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch bestätige. Die jeweilige Art der Behinderung sei dabei höchst unterschiedlich.

StV. Bucksteeg fragt nach der Anzahl der Kinder mit Behinderungen, die nach dem Neubau betreut werden können.

Abteilungsleiter Koch erklärt, dass im Rahmen der Berechnung der förderfähigen zusätzlichen Betreuungsplätze zunächst weiterhin davon ausgegangen worden sei, dass wie bisher 10 Kinder mit Behinderungen in der Einrichtung betreut werden. Bei veränderten Bedarfen könne man jedoch im Rahmen der Jugendhilfeplanung auch mehr Kinder mit Behinderungen in der Kita betreuen.

Erster Beigeordneter Haas sieht die Trägervielfalt in Kleve mit einem Neubau der Kita Regenbogen gestärkt.

StV. Fuchs erkundigt sich, was mit dem Gebäude geschehe, in dem die Kita derzeit betrieben werde.

Erster Beigeordneter Haas weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um kommunales Eigentum handele und deshalb zu der Frage keine Auskunft erteilt werden könne.
Haupt- und Finanzausschuss, 15.06.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 29.06.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
1. Mittel in Höhe von 112.766 € für einen Zuschuss an den Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e.V. im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung zu stellen und
2. für den Durchführungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 der Klever Elterninitiative für Kindertagesstätten e. V. einen Zuschuss in Höhe von 112.766 € zur Ausstattung der neuen Kindertageseinrichtung Regenbogen zur Verfügung zu stellen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.

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