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867/X. - Zuschuss zur Erweiterung der InKita

Vorlagennummer867/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve beschließt,

1.) dem SOS-Kinderdorf e. V. zur Realisierung des Erweiterungsbaus Mittel in Höhe von bis zu 810.000 € zur Vorfinanzierung der beantragten Drittmittel von Bund bzw. Land bereitzustellen, wobei die eingehenden Landes- bzw. Bundesmittel zu gleichen Teilen dafür einzusetzen sind, den Vorfinanzierungsaufwand des Trägers und den Vorfinanzierungsaufwand der Stadt Kleve auszugleichen,

2.) dem SOS-Kinderdorf e. V. einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt Kleve in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 120.000 € zu bewilligen,

3.) dem Rat der Stadt Kleve zu empfehlen, die erforderlichen Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.

Sachverhalt:


Die mehrjährige Kinderbetreuungsplanung, die zuletzt am 15. November 2017 (Drucksache 739/X.) im Jugendhilfeausschuss beraten wurde, zeigt in den kommenden Jahren einen weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen auf. Am Standort Kalkarer Straße 10 betreibt das SOS-Kinderdorf derzeit die InKita mit drei Gruppen. Der Träger ist bereit, die Kita um zwei weitere Gruppen zu erweitern und die Betreuungsplätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 zur Verfügung zu stellen. Es werden mindestens 40 zusätzliche Plätze, vorwiegend für überdreijährige Kinder, geschaffen.

Für das Vorhaben hat der Träger angemessene Gesamtkosten von 1.309.080 € ermittelt. Für die 40 zusätzlichen Plätze wurden Ausbaumittel des Bundes von 1.080.000 € (27.000 € x 40 Plätze) beantragt. Eine Bewilligung der beantragten Mittel ist derzeit noch nicht absehbar. Gleichzeitig macht es die rechtzeitige Bereitstellung der zusätzlichen Plätze zum 01.08.2019 erforderlich, im Sommer diesen Jahres mit der Maßnahme zu beginnen. Mit dem Träger soll eine Vereinbarung zur Vorfinanzierung und zur Kostenteilung für den Fall einer vom Antrag abweichenden Bewilligung der Drittmittel getroffen werden.

Um eine Vergleichbarkeit zu anderen Maßnahmen herzustellen, schlägt die Verwaltung vor, 75 % der beantragten Drittmittel, mithin 810.000 € als Vorfinanzierung zu gewähren. Für den Fall, dass die beantragten Drittmittel teilweise nicht gewährt werden sollten, werden die bewilligten Drittmittel zu gleichen Teilen aufgeteilt, um den Vorfinanzierungsaufwand sowie das Ausfallrisiko zwischen Träger und Stadt gleich zu verteilen.

Unabhängig von der Vorfinanzierung der Drittmittel soll ein fester Zuschuss zu den förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 10 %, höchstens jedoch 120.000 € aus kommunalen Mitteln bewilligt werden. Die vorgeschlagene Höhe ergibt sich aus dem folgenden Sachverhalt. Die Förderrichtlinien des Landes sehen eine Förderung von 90 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten vor, wobei Kosten bis zu 30.000 € je zusätzlichem Platz anerkennungsfähig sind. Die kommunale Förderung soll diese Förderung ergänzen, ohne jedoch den Höchstbetrag der Anerkennungsfähigkeit zu überschreiten.
In der Vergangenheit wurden für andere Maßnahmen höhere kommunale Zuschüsse gewährt. Dies erfolgte jedoch vor dem Hintergrund, dass der Höchstbetrag des Landes bis zum Jahr 2017 seit vielen Jahren unverändert bei 20.000 € je Platz lag und nach den der Verwaltung vorliegenden Erfahrungswerten nicht auskömmlich war, um die erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren. Aufgrund der Neufassung der Landesrichtlinien kann und sollte sich zukünftig an der Anerkennungsgrenze des Landes orientiert werden.
Bei 40 neu geschaffenen Plätzen sind demnach Kosten in Höhe von 1.200.000 € anerkennungsfähig, für die ein Bundes- bzw. Landeszuschuss in Höhe von 90 % beantragt wurde und ein kommunaler Zuschuss in Höhe von 10 % zu bewilligen ist. Die darüber hinaus gehenden Kosten sind durch den Träger zu übernehmen.

Die Plätze sind für ein bedarfsgerechtes Angebot zum 01.08.2019 erforderlich und ohne eine Bezuschussung durch die Stadt Kleve durch den Träger nicht umsetzbar.

Zusammenfassend ergibt sich ein Höchstförderbetrag in Höhe von 930.000 € für den Fall, dass keinerlei Drittmittel bewilligt werden sollten. Im Falle der vollständigen Bewilligung der beantragten Drittmittel in Höhe von 1.080.000 € sinkt der Zuschuss der Stadt Kleve auf 120.000 €.
Seitens des Trägers wird - vergleichbar mit anderen bereits geförderten Maßnahmen - das Grundstück eingebracht, sowie ein Eigenanteil zu den angemessenen Gesamtkosten, dessen Höhe sich auf Basis der bisherigen Kostenschätzungen und je nach bewilligten Drittmitteln zwischen 109.080 € und 379.080 € bewegt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 09.05.2018
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache, mit der sich auch die Linie der Stadt Kleve gegenüber freien Trägern bei vergleichbaren zukünftigen Investitionsmaßnahmen ändere.

Erster Beigeordneter Haas bittet alle gemeinsam sich in entsprechenden Gremien für eine bessere Gestaltung der Investitionsprogramme auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. Ziel müsse es sein, für alle Beteiligten eine höhere Planungssicherheit zu erlangen. Dies gelänge z. B. durch eine Angleichung der Förderbedingungen der verschiedenen Programme oder auch durch eine längerfristige Ausgestaltung, beispielsweise für die Dauer einer Legislaturperiode.

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt einstimmig,

1.) dem SOS-Kinderdorf e. V. zur Realisierung des Erweiterungsbaus Mittel in Höhe von bis zu 810.000 € zur Vorfinanzierung der beantragten Drittmittel von Bund bzw. Land bereitzustellen, wobei die eingehenden Landes- bzw. Bundesmittel zu gleichen Teilen dafür einzusetzen sind, den Vorfinanzierungsaufwand des Trägers und den Vorfinanzierungsaufwand der Stadt Kleve auszugleichen,

2.) dem SOS-Kinderdorf e. V. einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt Kleve in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 120.000 € zu bewilligen,

3.) dem Rat der Stadt Kleve zu empfehlen, die erforderlichen Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.
Jugendhilfeausschuss, 09.05.2018
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig,
1.) dem SOS-Kinderdorf e. V. zur Realisierung des Erweiterungsbaus Mittel in Höhe von bis zu 810.000 € zur Vorfinanzierung der beantragten Drittmittel von Bund bzw. Land bereitzustellen, wobei die eingehenden Landes- bzw. Bundesmittel zu gleichen Teilen dafür einzusetzen sind, den Vorfinanzierungsaufwand des Trägers und den Vorfinanzierungsaufwand der Stadt Kleve auszugleichen,
2.) dem SOS-Kinderdorf e. V. einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt Kleve in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 120.000 € zu bewilligen,
3.) dem Rat der Stadt Kleve zu empfehlen, die erforderlichen Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Betreuungsplätze.
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiter Traeder erläutere die Drucksache.

Erster Beigeordneter Haas bittet alle gemeinsam sich in entsprechenden Gremien für eine bessere Gestaltung der Investitionsprogramme auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. Ziel müsse es sein, für alle Beteiligten eine höhere Planungssicherheit zu erlangen. Dies gelänge z. B. durch eine längerfristige Ausgestaltung, beispielsweise für die Dauer einer Legislaturperiode.

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