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687/X. - Zuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung Montessori Kinderhaus Kellen

Vorlagennummer687/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve beschließt, für einen Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2018 der Elterninitiative Montessori-Kinderhaus Kleve e.V.

1. einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 110.000 € zur Erweiterung der Kita Montessori Kinderhaus Kellen zur Verfügung zu stellen und
2. weitere bis zu 162.468 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes bzw. des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.

Sachverhalt:


Die Elterninitiative Montessori-Kinderhaus Kleve e. V. betreibt die zweigruppige Kita Elterninitiative Montessori Kinderhaus Kellen im Gildeweg. Entsprechend der Kinderbetreuungsplanung ist die Schaffung weiterer Betreuungsplätze für ein auch zukünftig bedarfsgerechtes Angebot erforderlich. Auch betriebswirtschaftliche Gründe sprechen für den Träger für eine Erweiterung der Kita um eine Gruppe.

Die neue dritte Gruppe soll in der Gruppenform I mit Kindern im Alter ab zwei Jahren bis zur Einschulung eingerichtet werden. Mit der Umsetzung des Anbaus, der zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 abgeschlossen sein soll, werden insgesamt 23 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen. Hiervon sind 6 Plätze für unterdreijährige Kinder.

Der Träger plant die Erweiterung unter Einbeziehung eines angrenzenden städtischen Grundstücks, das bereits veräußert wurde. Der Erwerb des Grundstücks und die Erweiterung der Kita erfolgen durch den bisherigen Eigentümer als Investor. Die Elterninitiative wird Mieter des gesamten Objektes. Beim Träger verbleiben insbesondere die Kosten der Ausstattung und der Herrichtung der Außenanlagen (z. B. Einfriedung). Der Träger hat für das Vorhaben Gesamtkosten von 330.400 € kalkuliert.

Zur Finanzierung hat der Träger einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss aus Bundes- / Landesmitteln gestellt. Die erwartete Höchstförderung beträgt 162.468 €. Da vor einem Baubeginn nicht mit der Bewilligung der Drittmittel zu rechnen ist, ist eine Regelung zur eventuellen Vorfinanzierung erforderlich. Zur Gesamtfinanzierung bringt der Träger Eigenmittel in Höhe von 50.000 € ein.

Weil die Eigen- und Drittmittel nicht ausreichen, ist zur Realisierung der Maßnahme außerdem ein kommunaler Zuschuss von 110.000 € erforderlich. Gemessen am Anteil der Gesamtkosten ist der kommunale Zuschuss recht hoch. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Träger als Elterninitiative nur über geringe Eigenmittel verfügt und keine Investitionskosten für den Anbau entstehen.

Vor dem Hintergrund des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Betreuungsplätze befürwortet die Verwaltung den Zuschuss in der beantragten Höhe. Dieser sollte abweichend von den Richtlinien zum Bundes- / Landeszuschuss jedoch nicht für 5 Jahre, sondern für 10 Jahre für seine Zweckbestimmung gebunden sein, um das geschaffene Betreuungsangebot nachhaltig zu sichern.

Auswirkungen:


Der Zuschuss wird im Jahr 2018 haushaltswirksam und im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 angemeldet.

Die kommunale Vorfinanzierung über 162.468 € wird nur insoweit haushaltswirksam, als dass die beantragten Bundes- / Landesmittel eventuell nicht oder nicht vollständig bewilligt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Jugendhilfeausschuss, 30.08.2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve beschließt einstimmig, für einen Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2018 der Elterninitiative Montessori-Kinderhaus Kleve e.V.

1. einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 96.800 € zur Erweiterung der Kita Montessori Kinderhaus Kellen zur Verfügung zu stellen und
2. weitere bis zu 183.600 € zur Vorfinanzierung bereitzustellen, welche durch die erwarteten Zuschüsse des Bundes bzw. des Landes gedeckt werden.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache und teilt mit, dass die möglichen Landeszuschüsse kurz vor der Sitzung neu mit 183.600 € berechnet worden seien. Der im Beschlussvorschlag genannte kommunale Zuschuss reduziere sich auf 96.800 €.

Stv. Bucksteeg erkundigt sich, ob die Maßnahme entsprechend vorheriger Entscheidungen ggf. nur mit 25 % der angemessenen Kosten durch die Stadt Kleve gefördert werden müsse. Abteilungsleiter Koch erläutert, dass das Vorhaben nicht mit den selbst durchgeführten Bauvorhaben anderer Träger vergleichbar sei. Bei dem Beschlussvorschlag habe man sich an den Konditionen für die Elterninitiative der Kita Regenbogen orientiert.

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