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959/X. - Zuschuss zur Erweiterung des Montessori Kinderhauses Reichswalde


hier: Anbau einer Küchenerweiterung

Vorlagennummer959/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 18.11.2015 (Drucksache Nr. 288/X.), dem Eigentümer des durch das Montessori Kinderhaus Reichswalde angemieteten Kindergartengrundstücks einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 62.500 Euro zu gewähren.
Der Zuschuss ist zweckgebunden für die bauliche Erweiterung der Küche und wird unter der Voraussetzung gewährt, dass das Mietverhältnis mit dem Montessori Kinderhaus mindestens für die Dauer von zehn Jahren festgeschrieben wird. In Bezug auf den Anteil der Investitionskosten, die mit den Zuschussmitteln finanziert werden, hat sich der Eigentümer zu verpflichten, auf Mietzahlungen zu verzichten. Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre.

Sachverhalt:


Am 18.11.2015 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dem Verein Integratives Montessori Kinderhaus Reichswalde einen Zuschuss zur Erweiterung der Küche in Höhe von 2/3 der Gesamtkosten, höchstens jedoch 60.000 Euro zu gewähren (Drucksache Nr. 288/X.). Bis heute ist dieser Zuschuss aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommen worden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung lag noch kein Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer vor, die bauliche Maßnahme gemäß den seinerzeit vorliegenden Plänen umzusetzen. Im Zuge der näheren Erörterung der Pläne und Veränderungsbedarfe innerhalb des bestehenden Mietverhältnisses wurde im Zusammenwirken zwischen Träger, Eigentümer und Verwaltung geprüft, ob die Erweiterung im Zuge des Anbaus einer dritten Gruppe als einheitliche Baumaßnahme umsetzbar ist. Diese Idee wurde letztlich jedoch zurückgestellt.

Nach wie vor steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit einer Betreuung über Mittag inkl. Mittagsverpflegung. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten stößt das Angebot des Montessori Kinderhauses nach wie vor an Grenzen, denen nur durch die Erweiterung der für die Mittagsverpflegung erforderlichen Räumlichkeiten begegnet werden kann. Im Zuge der Erörterung der geplanten Maßnahme wurde jedoch allseits favorisiert, dass die Baumaßnahme nicht durch den Kita-Träger als Mieter, sondern durch den Eigentümer des Grundstücks umgesetzt wird. Aufgrund des Umstandes, dass sich der Zuschussempfänger ändern soll sowie aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufes ist die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu erneuern.

Für die Umsetzung wurden folgende Erwägungen im Vorfeld durch die Verwaltung verhandelt.
1. Der Grundstückseigentümer erhält den Investitionszuschuss ausschließlich unter der Voraussetzung, dass eine Doppelfinanzierung durch Zuschuss- und spätere Mietzahlungen ausgeschlossen wird. Hierzu wurde eine Vereinbarung zwischen dem Kita-Träger und dem Eigentümer getroffen, in welcher Höhe Mietzahlungen für den Küchenanbau zu leisten sind, die die Relation von Gesamtfinanzierungsaufwand und Zuschuss berücksichtigt und Mietzahlungen für den bezuschussten Anteil ausschließt. Vor Auszahlung des Zuschusses ist der Verwaltung die schriftlich getroffene Vereinbarung vorzulegen.
2. Um sicherzustellen, dass dem Träger das angemietete Objekt für die Dauer der Zweckbindungsfrist weiterhin zur Verfügung steht, ist vor Auszahlung des Zuschusses ein langfristig geschlossener Mietvertrag vorzulegen, der hinsichtlich des Mietobjektes und der Miethöhe für mindestens zehn Jahre festgeschrieben ist.
3. Der Träger des Montessori Kinderhauses wird die Erneuerung bzw. Ergänzung des erforderlichen Inventars vollständig aus Eigenmitteln (Spenden, Crowdfunding) finanzieren.
4. Angesichts der zwischenzeitlichen Preissteigerungen kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Zuschuss bezogen auf die Bau- und Ausstattungskosten einen Anteil von 2/3 der Gesamtkosten nicht übersteigt. Die Zuschusshöhe wurde, angelehnt an den Verbraucherpreisindex, einmalig prozentual fortgeschrieben, sodass sich ein Zuschussbetrag von 62.500 Euro ergibt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 14.11.2018
Jugendhilfeausschuss, 14.11.2018
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 18.11.2015 (Drucksache Nr. 288/X.) einstimmig, dem Eigentümer des durch das Montessori Kinderhaus Reichswalde angemieteten Kindergartengrundstücks einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 62.500 Euro zu gewähren.
Der Zuschuss ist zweckgebunden für die bauliche Erweiterung der Küche und wird unter der Voraussetzung gewährt, dass das Mietverhältnis mit dem Montessori Kinderhaus mindestens für die Dauer von zehn Jahren festgeschrieben wird. In Bezug auf den Anteil der Investitionskosten, die mit den Zuschussmitteln finanziert werden, hat sich der Eigentümer zu verpflichten, auf Mietzahlungen zu verzichten. Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre.
Wortbeitrag:
Abteilungsleiter Koch erläutert die Drucksache.

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