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951/X. - Zuschussantrag Sportzentrum Kleve-Kellen


- Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 19.09.2018

Vorlagennummer951/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes sowie Modernisierung der Sportanlage Kleve-Kellen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts der im Quartier lebenden Menschen und bestätigt, dass der zu erbringende Eigenanteil durch den kommunalen Haushalt gedeckt wird.

Sachverhalt:


Zur Stärkung des gesellschafltichen Zusammenhaltes der im Quartier lebenden Menschen ist die Modernisierung der Sportanlage Kleve-Kellen vorgesehen. Geplant ist die Errichtung von zwei neuen Fußballkunststoffrasenspielfeldern. Des Weiteren entsteht eine Leichtathletik- und Kugelstoßanlage, Weitsprunggrube sowie 100m Sprintstrecke für den Schulsport. Als Freizeitsportanlage sind zwei Beachvolleyballfelder, mehrere Boulefelder in unmittelbarer Nähe zu den bereits bestehenden Soccerplätzen geplant. Zentraler Mittelpunkt/Treffpunkt der Anlage wird das neue eingeschossige Multifunktionsgebäude mit einem zentralen Vorplatz. In diesem Gebäude sollen zukünftig Integrations-, Deutschkurse, etc. für im Quartier lebende Flüchtlinge/Asylbewerber und internationale Studenten der Hochschule Rhein-Waal stattfinden. Die Räumlichkeiten orientieren sich an dem aktuellen und zukünftigen Bedarf. Der Gebäudevorplatz lädt zum Aufenthalt und Kommunikationsaustausch ein. Bei dem bereits auf dem Gelände bestehenden Vereinshaus ist die Bausubstanz so veraltet, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht verträglich ist. Zudem deckt das vorhandene Platzangebot des Gebäudes nicht den kurz- bis mittelfristigen erforderlichen Platz- bzw. Raumbedarf. Dieser Bedarf wird durch den Neubau sichergestellt. Nach erfolgtem Rückbau des Gebäudes ist auf der gleichen Fläche ein Parkplatz mit 26 Stellflächen vorgesehen. Des Weiteren soll auf der anderen Straßenseite der veraltete Rasenplatz durch einen neuen Naturrasenplatz ersetzt werden. Die gesamte Anlage wird barrierefrei ausgestaltet.

Das Projekt in Kellen setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen.
1) Umsetzung des Sportentwicklungskonzeptes. Ein wichtiger Baustein ist die Umsetzung des Sportentwicklungskonzeptes, das die Errichtung von Sportzentren an zentralen Orten im Klever Stadtgebiet vorsieht. So sollen Ressourcen bei gleichzeitiger Standardverbesserung (Kunststoffrasenplätze) gebündelt werden.
2) Integrationsangebote für Flüchtlinge schaffen. Neben der sportlichen Einbindung der Flüchtlinge/Asylbewerber in die Vereinstätigkeit sind Integrationskurse, Deutschkurse etc. unabdingbar. Die Planungen sehen vor, dass neben der Integration über den Sport weitere Integrationsangebote auf der Sportanlage geschaffen werden. Durch die unmittelbare Nähe zu den ortsansässigen Sportvereinen werden Synergieeffekte erwartet.
3) Neue Angebote der im Quartier ansässigen Hochschule Rhein-Waal. Durch den sehr hohen Anteil an internationalen Studenten und der direkten Nähe wird auf der Sportanlage ebenfalls Integrationsarbeit geleistet und angeboten.
4) Einbindung im Quartier befindlicher Schulen. Auch in unmittelbarer Nähe angrenzende Schulen werden die Sportanlage nutzen.
5) Freizeitsport. Dem Freizeitsport wird in den Planungen durch die Freizeitsportangebote sowie öffentliche Zugängigkeit Rechnung getragen.

Das Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" bezuschusst investive Baumaßnahmen bis zu 45%. Bei geplanten Investitionskosten von 6.980.540 € ist ein Zuschuss in Höhe von 3.141.243 € beantragt worden.

Die Gesamtplanungen werden noch den Vereinen vorgestellt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Dringlichkeitsbeschluss vom 19.09.2018 zu bestätigen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve bestätigt einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss vom 19.09.2018:

Die Unterzeichner beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Anerkennung einer Dringlichkeit, vorbehaltlich der Bewilligung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), die geplante Umsetzung des zweiten Bauabschnittes des Sportzentrums Kleve-Oberstadt und bestätigen, dass der zu erbringende Eigenanteil durch den kommunalen Haushalt gedeckt ist.

Kleve, den 19.09.2018

(Northing) (Gebing)
Bürgermeisterin Stadtverordneter

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