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950/X. - Zuschussantrag Sportzentrum Kleve-Oberstadt - Zweiter Bauabschnitt


- Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 19.09.2018

Vorlagennummer950/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), die geplante Umsetzung des zweiten Bauabschnittes des Sportzentrums Kleve-Oberstadt und bestätigt, dass der zu erbringende Eigenanteil durch den kommunalen Haushalt gedeckt wird.

Sachverhalt:


Die Umsetzung des Sportentwicklungskonzeptes der Stadt Kleve sieht eine Realisierung von insgesamt vier Sportzentren zur Stärkung des Sports im Klever Stadtgebiet vor. Ziel soll dabei die Bündelung der Ressourcen bei gleichzeitiger Standortverbesserung sein. Unter anderem soll ein Sportzentrum Kleve-Oberstadt im Ortsteil Materborn entstehen, das die Vereine Materborn und Reichswalde auf einer Anlage zusammenfasst. Zudem wird die Realisierung des Sportzentrums Kleve Oberstadt einen positiven Beitrag zur bedarfsorientierten Quartiersentwicklung leisten.

Der Bau des Sportzentrums wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt befindet sich derzeitig in der Umsetzung und sieht den Ausbau der beiden oberen Kunststoffrasenplätze parallel zur Materborner Allee vor. Des Weiteren wird für die optimale Nutzbarkeit der Anlage auch der Ausbau des Parkplatzes inklusive der Erschließung in dem ersten Bauabschnitt umgesetzt. Eine Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wird noch in diesem Jahr erfolgen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass die beiden unteren Naturrasenplätze weiterhin uneingeschränkt genutzt werden können.

In der zweiten Ausbaustufe sollen der dritte Kunststoffrasenplatz sowie das Naturrasenkleinspielfeld im Bereich der jetzigen Naturrasenplätze errichtet werden. Außerdem ist der Bau des Gebäudes mit Umkleiden, Sanitär- und Schulungsräumen inklusive des neuen Gebäudevorplatzes vorgesehen. Eine Modernisierung des derzeitigen Bestandsgebäudes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar. Durch die Modernisierung der Sportanlage wird ein ganzjähriger Trainingsbetrieb sichergestellt und gibt den ortsansässigen Vereinen mehr Trainingszeiten, vor allem in den Wintermonaten. Durch die neue Sportanlage können zudem die Integrationsangebote im Quartier ausgeweitet und optimiert werden.

Die Gesamtplanung als auch die einzelnen Bauabschnitte sind in den politischen Gremien schon vorgestellt worden.

Das Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" bezuschusst investive Baumaßnahmen bis zu 45%. Bei geplanten Investitionskosten von 5.734.381 € ist ein Zuschuss in Höhe von 2.580.471 € beantragt worden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 26.09.2018
Wortbeitrag:
StV. Schnütgen weist auf den falschen Namen des unterzeichnenden Stadtverordneten im Dringlichkeitsbeschluss hin.

Bürgermeisterin Northing erklärt, dass dies dem Scannen des Dokuments geschuldet sei und versichert die Richtigkeit des Originaldokuments.

StV. Tekath sagt die Zustimmung zu beiden Dringlichkeitsbeschlüssen zu und macht deutlich, dass dies keine Auswirkungen auf die Planungen habe, sondern es einzig um die Förderung der Projekte gehe.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Dringlichkeitsbeschluss vom 19.09.2018 zu bestätigen.
Rat, 10.10.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve bestätigt einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss vom 19.09.2018:

Die Unterzeichner beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) in Anerkennung einer Dringlichkeit, vorbehaltlich der Bewilligung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), die geplante Umsetzung des zweiten Bauabschnittes des Sportzentrums Kleve-Oberstadt und bestätigen, dass der zu erbringende Eigenanteil durch den kommunalen Haushalt gedeckt ist.

Kleve, den 19.09.2018

(Northing) (Gebing)
Bürgermeisterin Stadtverordneter

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