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- Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung


(Antrag der sachkundigen Bürgerin des Ausschusses Frau Strohmenger-Pickmann vom 19.08.2019)

Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung, 04.09.2019
Wortbeitrag:
Sachkundige Bürgerin Strohmenger-Pickmann erklärt, dass der derzeitige Zustand der Kaskade und die Pflasterung des Bahnhofsvorplatzes für sie ausschlaggebend gewesen sei zu beantragen, um festzustellen, in welchen Fällen der Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung zuständig sei, insbesondere auch in Abgrenzung bzw. Ergänzung zum Bau- und Planungsausschuss, und wer über die Beteiligung des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung entscheide und zu welchem Zeitpunkt dies geschehe.

Stadtoberverwaltungsrätin Wier erklärt, dass die Aufgabe des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung die Weiterentwicklung der Stadt unter Bewahrung historischer Bauten/ Denkmäler und ihrer Umgebung sowie der historischen Parkanlagen sei. Zudem berate der AKS die Angelegenheiten, über die der Rat zu entscheiden habe. Auch setze der Ausschussvorsitzende die Tagesordnung im Benehmen mit der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister fest. Darüber hinaus bestehe jederzeit die Möglichkeit, Anträge an den AKS zu stellen.

Der Ausschuss stellt nach weiterer Diskussion fest, dass es schwierig sei, in Sachen Stadtgestaltung zu agieren, da hier die Abgrenzung zum Bau- und Planungsausschuss zu beachten sei. Dennoch gelte es, sensibel an verschiedene Themenbereiche heranzugehen.

Ausschussvorsitzender Cosar stellt fest, dass zu dem Antrag der sachkundigen Bürgerin Strohmenger-Pickmann Fraktionsberatung bestehe und es zudem ein Gespräch zwischen der sachkundigen Bürgerin Strohmenger-Pickmann und der Verwaltung kommen solle.
Haupt- und Finanzausschuss, 25.09.2019
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer führt zu den Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung aus. Er fasst zusammen, dass unter den Beteiligten schließlich der Konsens bestanden habe, dass die Hauptsatzungsregelung ausreichend sei und die Verwaltung gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, sensibler mit Anträgen und Vorhaben umgehen werde.

StV. Cosar bestätigt die Ausführungen.

Eine Abstimmung über den Antrag erübrigt sich damit.
Rat, 09.10.2019
Wortbeitrag:
Da zwischenzeitlich ein Konsens zur Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung erzielt worden ist, erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag.

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