Inhalt
651/IX. - Controllingbericht des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Stand 30.06.2012)
Vorlagennummer | 651/IX. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
- 0501_1.pdf
- 0502_1.pdf
- 0503_1.pdf
- 0504_1.pdf
- 0505_1.pdf
- 0506_1.pdf
- 0507_1.pdf
- Controllingbericht des Fachbereichs Arbe.pdf
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Controllingbericht zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In dem als Anlage beigefügten Controllingbericht ist für die 7 Produkte des Fachbereichs Arbeit und Soziales die Entwicklung bis zum 30.06.2012 dargestellt. Außerdem wird eine Prognose zum 31.12.2012 abgegeben.
0501 Leistungsgewährung nach SGB XII
Es ist festzustellen, dass das Produkt voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden wird.
0502 Leistungsgewährung nach SGB II
Die Anhebung der Personal- und Verwaltungskostenpauschale nach KGSt auf 72.900 € je VZÄ führt zu einer positiven Abweichung von 30.000 € bei den Erträgen.
Die Spitzabrechnung 2012 des kommunalen Anteils an den Unterkunftskosten für das Jahr 2011 führte aufgrund von Wohngeldersparnissen zu einem Mehrertrag in Höhe von 30.000 €. Die Neuverteilung der Wohngeldersparnisse (Bescheid des Kreises Kleve vom 13.07.2012) wird in 2012 zu einem positiven Minderaufwand von ca. 296.000 € führen.
Das BSG-Urteil vom 16.05.2012 zur Angemessenheit von Wohnraum zeigt noch nicht die bereits zum Nachtrag 2012 erwarteten Auswirkungen zur Steigerung der Unterkunftskosten.
Somit schließt das Produkt im Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit mit einer positiven Abweichung von ca. 356.000 € ab.
120.000 € werden davon zur Deckung des Fehlbetrags beim Produkt 0504 – Leistungen Asylbewerber/ausländische Flüchtlinge benötigt, falls die entsprechende Landeszuweisung wider Erwarten nicht angehoben werden sollte.
0503 Arbeitsvermittlung
Das Produkt wird voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.
0504 Leistungen Asylbewerber/Ausländische Flüchtlinge
Die Erhöhung der Zuweisungszahlen haben im 1. Halbjahr 2012 einen Mehraufwand von 33.500 € verursacht. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Mehraufwand für das 2. Halbjahr 2012 noch erhöhen wird. Es wird mit einem Mehraufwand in Höhe von 70.000 € gerechnet.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 ist die Leistungshöhe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf das Niveau des SGB II angehoben worden, woraus sich ab August 2012 ein monatlicher Mehraufwand von 8.800 € bzw. bis zum 31.12.2012 von 44.000 € ergibt. Insgesamt ergibt sich damit ein Mehraufwand in Höhe von 120.000 €.
Das Produkt schließt im Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit mit einer negativen Abweichung in Höhe von 120.000 € ab, soweit die entsprechende Landeszuweisung nach dem FlüAG wider Erwarten nicht erhöht werden sollte.
0505 Unterhaltsvorschussleistungen
Leicht erhöhte Aufwendungen werden durch Mehrerträge gedeckt. Im Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird das Produkt voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.
0506 Einziehungsstelle
Es ist festzustellen, dass das Produkt voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden wird.
0507 Wohnungsbauförderung
Das Produkt wird voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Sozialausschuss, 27.09.2012
Wortbeitrag: | Fachbereichsleiterin Frau Northing stellt den Controllingbericht des Fachbereiches Arbeit und Soziales (Stand 30.06.2012) vor. Sie teilt dem Ausschuss mit, dass die Produkte des Fachbereiches voraussichtlich planmäßig abgewickelt werden. Bei der anschließenden Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt wird durch das Ausschussmitglied Josef Kanders die Frage gestellt, was aus der geplanten Personalaufstockung geworden sei. Hierzu erklärt Fachbereichsleiterin Northing, dass der Fachbereich in der Vergangenheit auf die Bereitstellung von zusätzlichem Personal verzichtet habe, um zum einen Auszubildenden die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen und zum anderen die Umwandlung befristeter Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen. Außerdem seien somit die Voraussetzungen geschaffen worden, dass nunmehr Elternzeitrückkehrerinnen die Möglichkeit besäßen, in den Fachbereich Arbeit und Soziales zurückzukehren. Bürgermeister Brauer pflichtet den Ausführungen der Fachbereichsleiterin bei und weist darauf hin, dass es sich bei der Hilfegewährung nach den Bestimmungen des SGB II/SGB XII um eine komplizierte Materie handele. Die anstehende Mehraufgabe sei nur durch kollegiale Anstrengungen zu bewältigen. Ausschussmitglied Josef Kanders bittet darüber hinaus um Auskunft, ob die Überprüfung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Fallmanagement des Fachbereiches Arbeit und Soziales bereits abgeschlossen sei. Er bittet darüber hinaus um Mitteilung, ob zwischenzeitlich eine erfolgreiche Kaltakquise wahrgenommen und die Stadt Kleve mittlerweile als Personalvermittler in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde. Hierzu teilt Fachbereichsleiterin Northing mit, dass durch eine Vielzahl organisatorischer Änderungen weiter an einer Optimierung des Fallmanagements gearbeitet werde. Zudem würde ein effektives Controlling und eine genaue Budgetverwaltung initiiert. Aktivitäten hinsichtlich einer Kaltakquise seien derzeit noch nicht geplant. Durch den Fachbereich seien jedoch Flyer erstellt worden, die Arbeitgebern und Kunden zur Verfügung gestellt werden und insoweit ermöglichen, dass der Fachbereich als Personalvermittler in immer größerem Umfange in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde. Der Fachbereich arbeite in Netzwerken. Eine gute Zusammenarbeit bestünde unter anderem mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve. Der Controllingbericht wird vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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