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345/IX. - Aktualisierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Siche

Vorlagennummer345/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt gem. § 5 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) den beigefügten Entwurf über die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve öffentlich auszulegen und beauftragt den Bürgermeister, die Verordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 5 Abs. 4 LImschG zum Zwecke der Zustimmung vorzulegen.

Sachverhalt:


Auf der Grundlage der beiliegenden Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (Stand: September 2009) wurde die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve überarbeitet. Dabei wurde der im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2011 erhobene Antrag der CDU Fraktion vom 30.11.2010 auf Erlass eines Alkohol- und Rauchverbotes auf Kinderspielplätzen berücksichtigt, wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.20110 angekündigt.

Die sich ergebenden inhaltlichen und redaktionellen Änderungen wurden in die bestehende Verordnung eingearbeitet und in der beigefügten Synopse kenntlich gemacht. Die Vielzahl der Änderungen macht der Übersichtlichkeit halber eine Neufassung der Verordnung erforderlich.

Ordnungsbehördliche Verordnungen im Sinne des § 5 Abs. 1 LImschG bedürfen gemäß § 5 Abs. 4 LImschG der Zustimmung der Bezirksregierung und sind zuvor nach § 5 Abs. 3 LImschG für einen Monat öffentlich auszulegen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 06.04.2011
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer weist auf eine redaktionelle Änderung hin, da ein Paragraphenverweis in § 3 Abs. 6 der Satzung fehlerhaft sei. Richtig müsse es heißen:
"(6) Alkoholgenuss auf Kinderspielplätzen gilt als störend i.S.v. § 2 a Abs. 2 Ziff. 4."

StV. Garisch äußert für seine Fraktion noch Beratungsbedarf.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 13.04.2011
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung gemäß § 5 Abs. 3 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG) den beigefügten Entwurf über die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve öffentlich auszulegen und beauftragt den Bürgermeister, die Verordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 5 Abs. 4 LImschG zum Zwecke der Zustimmung vorzulegen.
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer weist, wie im Haupt- und Finanzausschuss, noch einmal auf die redaktionelle Änderung dahingehend hin, dass es in § 3 Abs. 6 der Satzung richtig heißen müsse:
"Alkoholgenuss auf Kinderspielplätzen gilt als störend im Sinne von § 2 a Abs. 2 Ziff. 4."

StV. Rütter beantragt im Namen seiner Fraktion, § 11b "Brauchtumsfeuer" komplett zu streichen, da mit diesen Brauchtumsfeuern nie Missbrauch getrieben worden und die Regelung somit überflüssig sei.

Bürgermeister Brauer lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen, da dieser der weitergehende sei.

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