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782/VIII. - Festlegung der Zügigkeit ab dem Schuljahr 2009/10 für die Marienschule Materborn
Vorlagennummer | 782/VIII. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Dreizügigkeit für die Marienschule Materborn für das Schuljahr 2009/10 und die Zweizügigkeit ab dem Schuljahr 2010/11.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 21.03.2007 die Zügigkeit an den Klever Grundschulen wie folgt beschlossen:
· *gemäß Ratsbeschluss vom 27.02.08 wurde die Zügigkeit auf „2“ geändert
· ** Auflösung der Schule zum Schuljahr 2010/11
Gemäß § 46 Schulgesetz NW( SchulG NW) wird durch die Festlegung der Zügigkeit die Aufnahmekapazität an den Grundschulen vorgegeben. Grundlage hierfür ist das Raumprogramm für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995 GABl.NW I Seite 229).
Die Marienschule verfügt über 10 Klassenräume und könnte somit alle zwei Jahre drei Züge aufnehmen.
Zum Schuljahr 2009/10 liegen 64 Anmeldungen für die Schule vor. Wenn die Zweizügigkeit bestehen bleibt, muss die Schulleitung vier Schüler und Schülerinnen abweisen und zwei Klassen mit je 30 Schülern und Schülerinnen bilden.
Bei Festlegung der Zügigkeit auf drei Züge könnte die Schulleitung zum Schuljahr 2009/10 drei Eingangsklassen bilden und ab dem Schuljahr 2010/11 wird die Zweizügigkeit wieder festgelegt.
Die benachbarte Grundschule St.Michael Reichswalde ist durch diesen Beschluss nicht in ihrer Zweizügigkeit gefährdet.
Gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG NW entscheidet die Schulkonferenz in Angelegenheiten der Mitwirkung beim Schulträger, hierzu gehört gemäß § 76 Nr. 2 SchulG NW die Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen. Der Schulleiterin der Marienschule wurde der Beschlussvorschlag mit der Bitte übersandt, bis zur Schulausschusssitzung Anfang März einen entsprechenden Schulkonferenzbeschluss herbeizuführen.
Die Änderung der Zügigkeit bedarf gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Schulausschuss, 10.03.2009
Wortbeitrag: | Ausschussvorsitzender Bay erklärt, dass er im Vorfeld bereits einige Gespräche geführt habe. Demnach sei die Zügigkeit an der Marienschule temporär zu sehen. Fachbereichsleiterin Wier führt aus, dass zum Schuljahr 2009/10 64 Anmeldungen für die Schule vorlägen. Wenn die Zweizügigkeit bestehen bleibe, müsse die Schulleitung vier Schülerinnen und Schüler abweisen und zwei Klassen mit je 30 Schülern und Schülerinnen bilden. Bei Festlegung der Zügigkeit auf drei Züge, könne die Schulleitung zum Schuljahr 2009/10 drei Eingangsklassen bilden und ab dem Schuljahr 2010/11 die Zweizügigkeit wieder festlegen. Die benachbarte Grundschule St. Michael Reichswalde würde durch diesen Beschluss nicht in ihrer Zweizügigkeit gefährdet. Was die Änderung der Zügigkeit anbelange, so erfordere diese nach dem Schulgesetz eine Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde. Beratendes Mitglied Leimbach fragt an, ob bekannt sei, aus welchem Bereich der Schulen die 64 Schüler kämen. Seine Anfrage ziele auf die seinerzeitige Ablehnung der Aufnahme von fünf Schülern an der Grundschule in Reichswalde. Er schlage vor, dass die Zügigkeit anhand aller Schüler an der Schule festgemacht werden sollte und nicht nach den Anmeldezahlen im 1. Schuljahr. Fachbereichsleiterin Wier erklärt, dass sich die Zügigkeit nur nach den Eingangsklassen richte. Ausschussvorsitzender Bay erklärt, dass man den Schulentwicklungsplan nicht statisch sehen dürfe. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve, die Dreizügigkeit für die Marienschule Materborn für das Schuljahr 2009/10 und die Zweizügigkeit ab dem Schuljahr 2010/11 zu beschließen. |
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Haupt- und Finanzausschuss, 18.03.2009
Wortbeitrag: | Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen. |
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Rat, 02.04.2009
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig die Dreizügigkeit für die Marienschule Materborn für das Schuljahr 2009/2010 und die Zweizügigkeit ab dem Schuljahr 2010/ 2011. |
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