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448/IX. - Situation der Grundschulen


- Zusammenlegung der Lutherschule und der Christus-König-Schule zum Zwecke der Neuerrichtung einer Schule

Vorlagennummer448/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt

1. die Auflösung der Lutherschule zum 31.07.2012 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW
2. die Auflösung der Christus-König-Schule zum 31.07.2012 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW
3.die Neuerrichtung einer vierzügigen Grundschule zum 01.08.2012 am Standort der Christus-König-Schule gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW
4. die Nutzung des Gebäudes der Lutherschule gem. § 83 Abs. 4 SchulG NRW bis zum 31.07.2014 als Dependance für die neu zu errichtende Schule und
5. die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Raumprogramm für den Erweiterungsbau zu erstellen.

Sachverhalt:


Die Stadt Kleve ist Schulträger für neun Grundschulen, davon drei Gemeinschaftsschulen und sechs katholische Bekenntnisgrundschulen.
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW( SchulG) beschließt der Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung u.a. die Auflösung und Errichtung von Schulen.

Die Lutherschule ist eine zweizügige Gemeinschaftsgrundschule an dem Standort Hagsche Poort 33 in Kleve. Das gute pädagogische Konzept der Schule findet entsprechende Anerkennung bei der Elternschaft, was sich in den Anmeldezahlen widerspiegelt. So hat die Schule zum Schuljahr 2012/13 42 Anmeldungen und beschult derzeit 155 Schüler und Schülerinnen.

Im Rahmen der Renovierung der Toilettenanlage hat sich gezeigt, dass die Schule von Grund auf saniert werden müsste. Das zuständige Gebäudemanagement der Stadt Kleve hat hierzu Sanierungskosten in Höhe von fast 2 Millionen Euro ermittelt. Da die Schule an diesem Standort keine Entwicklungsmöglichkeit hat, wurde die Möglichkeit der Zusammenlegung mit der Christus-König-Schule angedacht.
Durch den Weggang der Schulleiterin an der Christus-König-Schule hat die untere Schulaufsicht den Gedanken der Zusammenlegung aufgegriffen und die Stadt Kleve gebeten, dieses Verfahren frühzeitig einzuleiten. Grund dafür ist das schwierige Besetzungsverfahren der Schulleitungsstellen.
Die Christus-König-Schule, früher dreizügig, ist eine zweizügige katholische Bekenntnisgrundschule mit Anmeldezahlen von derzeit 34 zum Schuljahr 2012/13.Insgesamt werden an der Schule 140 Schüler und Schülerinnen beschult.

Die Zusammenlegung der beiden Grundschulen zum Zwecke der Neuerrichtung einer Grundschule bedeutet, dass die Lutherschule und die Christus-König-Schule formal aufgelöst werden müssen. Danach wird die Neuerrichtung einer Grundschule beschlossen, wobei die Schulart, Gemeinschaftsschule oder katholische Bekenntnisgrundschule, von den Eltern gem. § 27 Abs. 2 SchulG in einem Bestimmungsverfahren bestimmt werden muss. Ebenso schlägt die Schulkonferenz einen neuen Schulnamen vor; über diesen Vorschlag muss anschließend der Rat der Stadt Kleve beraten.

Mit der Zusammenlegung beider Schulen am Standort der Christus-König-Schule wird ein Erweiterungsbau notwendig.
Den Umfang der notwendigen Erweiterung wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulleitung und Dr. Garbe prüfen.

Da die Lutherschule jahrgangsübergreifend unterrichtet, kann die Überführung der Kinder in die neue Schule am Standort der Christus-König-Schule nicht sukzessive erfolgen. Aus diesem Grund muss die Lutherschule bis zum Schuljahresbeginn 2014/15 eine Dependance der neuen Schule werden. Zum Schuljahresbeginn 2014/15 können die Kinder des Dependance-Standortes zum Standort der neuen Schule wechseln. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der notwendige Anbau erstellt sein.

Die Schulkonferenzen der Lutherschule und der Christus-König-Schule werden sich in ihrer Sitzung am 10.11.2011 mit dieser Thematik befassen. Das Ergebnis der Schulkonferenzen wird im Schulausschuss mündlich vorgetragen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 16.11.2011
Wortbeitrag:
Stadtoberamtsrätin Wier erläutert den Inhalt der Drucksache. Sie verweist darauf, dass man im Vorfeld sowohl mit Propst Michelbrink von der katholischen Kirchengemeinde, als auch mit Pfarrer Greven von der evangelischen Kirchengemeinde Gespräche geführt habe. Die Zusammenlegung der beiden Grundschulen zum Zwecke der Neuerrichtung einer Grundschule bedeute, dass die Lutherschule und die Christus-König-Schule formal aufgelöst werden müssten. Danach wird die Neuerrichtung einer Grundschule beschlossen, wobei die Schulart, Gemeinschaftsschule oder katholische Bekenntnisgrundschule, von den Eltern gemäß § 27 Abs. 2 Schulgesetz in einem Bestimmungsverfahren bestimmt werden müsse. Die Verwaltung strebe jedoch die Bildung einer Gemeinschaftsgrundschule an.

Pfarrer Holtermann erklärt, dass die angestrebte Neuerrichtung einer Grundschule nach Auflösung der Luther- und der Christus-König-Schule nach Meinung des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde Kleve nicht zu einer Reduzierung der Gemeinschaftsgrundschulen in Kleve führen dürfe. Bisher sichere die Gemeinschaftsgrundschule Lutherschule die Erteilung des Religionsunterrichts für beide christlichen Konfessionen. Eine katholische Bekenntnisschule würde evangelische Schüler und Schülerinnen benachteiligen und ihr Recht auf freie Religionsausübung beschneiden. Zusätzlich ermögliche die Gemeinschaftsgrundschule evangelischen Lehrkräften an der neu zu errichtenden Schule zu unterrichten und entsprechend ihrer Fakultas (Lehrbefähigung) evangelischen Religionsunterricht dort zu erteilen. Eine Gemeinschaftsgrundschule biete evangelischen Lehrkräften auch die Möglichkeit, sich um deren Leitung zu bewerben.

StV. Cosar bedankt sich für die Fraktion der CDU für die Ausführungen der Frau Wier. Die Zusammenlegung der beiden Grundschulen sei zukunftsweisend. Größere Schulen seien flexibler. Ein Dank gebühre auch den beiden Kirchengemeinden für die positive Begleitung.

StV. Frantz möchte wissen, ob vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zunächst an der Lutherschule weiter unterrichtet werde, die Kinder zwischen den beiden Schulgebäuden pendeln müssten.

Frau Wier verneint diese Frage.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.12.2011
Wortbeitrag:
Oberamtsrätin Wier teilt mit, dass diese Drucksache in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht mit dem Wissen erstellt worden sei, dass ein Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden könne. Entgegen der Zuversicht des Kreises halte sich die Bezirksregierung strikt an die gesetzlichen Vorgaben und werde dem Antrag aufgrund des Fristversäumnisses nicht zustimmen. Um mit der Arbeit aber fortfahren zu können, bittet sie darum, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
„Der Rat der Stadt Kleve beschließt, zum Schuljahr 2012/13, spätestens zum Schuljahr 2013/14 die Errichtung einer dreizügigen Grundschule durch Zusammenlegung der KGS Christus-König und der GGS Lutherschule am Standort der Christus-König-Schule. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte, insbesondere das Bestimmungsverfahren, einzuleiten.“
Es handele sich dabei um einen Grundsatzbeschluss. Im Frühjahr des kommenden Jahres werde eine Drucksache zur eigentlichen Errichtung zum Schuljahr 2013/2014 vorgelegt.

Bürgermeister Brauer weist darauf hin, dass dieser Punkt dann auch entgegen der bereits versandten Tagesordnung im Rat entsprechend behandelt werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, diesen Punkt in der Ratssitzung am 14.12.2011 zu beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem durch Oberamtsrätin Wier vorgetragenen neuen Beschlussvorschlag zu folgen.
Rat, 14.12.2011
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, zum Schuljahr 2012/ 2013, spätestens zum Schuljahr 2013/ 2014, die Errichtung einer dreizügigen Grundschule durch Zusammenlegung der KGS Christus-König und der GGS Lutherschule am Standort der Christus-König-Schule. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte, insbesondere das Bestimmungsverfahren, einzuleiten.

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