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431/IX. - Bewirtschaftungskonzept für Straßenbäume in den Straßen Kalkarer Straße, Zur alten Kirche und Friedr

Vorlagennummer431/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve nimmt die geplanten Maßnahmen zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve in der dargestellten Form zu.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 das „Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume“ beschlossen (siehe Drucksache Nr. 388 / IX). Das Konzept beschreibt, nach Priorität geordnet, Maßnahmen der USK (Umweltbetriebe der Stadt Kleve) zur Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen. Demnach sind für dieses Jahr noch drei Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen.

Der Rat der Stadt Kleve hat neben dem Beschluss zum „Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume“ die Verwaltung beauftragt, einzelne Maßnahmen im Fachausschuss für Umwelt und Verkehr vorzustellen und einen Beschlussvorschlag zu formulieren. In Anbetracht der Tatsache, dass der nächste Umwelt- und Verkehrsausschuss für den 30. November terminiert, dies für die Umsetzung der Maßnahmen aber zu spät ist, wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss des Rates am 19.10.2011 herbei zu führen.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zur Umsetzung 2011/2012 vorgesehen:

1. Kalkarer Straße (Kleve)
Entlang der Kalkarer Straße stehen Stieleichen (Quercus robur), die geschnitten werden müssen. 80 % der Bäume sind mittel bis stark geschädigt. Zum Teil sind die Kronen der Bäume kaum noch vorhanden, so dass vier Bäume entfernt werden und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. Ein entsprechendes Konzept sieht die Neupflanzung von drei Bäumen vor. Um ein einheitliches Straßenbild zu gewährleisten sind Stieleichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sollen die Baumscheiben vergrößert und ggf. Maßnahmen zum Wurzelschutz vorgenommen werden. Der Instandhaltungsaufwand an den Geh- und Radwegen, Straßen und Bordsteinen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit liegt in der höchsten Schadenskategorie. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 10.000 Euro, wovon 5.000 Euro im Jahr 2011 verausgabt werden sollen. Die Maßnahme wird in 2012 abgeschlossen.

2. Zur alten Kirche (Kellen)
Der Restbestand an Japanischen Nelkenkirschen (Prunus serrulata „Kanzan“) soll entfernt werden. Die 16 Bäume sind zu 100 % abgängig, da sie ein entsprechendes Alter erreicht haben. Durch die Nachpflanzung von 16 Hainbuchen (Carpinus betulus), wie bereits in Teilbereichen vorgenommen, soll Ersatz geschaffen werden. Im Bereich des Kirmesplatzes sowie entlang des alten Friedhofs sollen die Baumscheiben auf eine Größe von 2m x 4m vergrößert werden. Auch in diesem Fall wurde ein Pflanzkonzept erarbeitet. Zu dichte Standorte insbesondere vor Gebäuden können aufgegeben, dafür alte Standorte reaktiviert werden. Der Instandhaltungsaufwand an den Gehwegen, Straßen und Bordsteinen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit liegt in der zweithöchsten Schadenskategorie. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich insgesamt auf ca. 20.000 Euro, wovon eine Teilmaßnahme in Höhe von ca. 5.000 Euro im Jahr 2011 umgesetzt werden soll. Auch diese Maßnahme kann 2012 abgeschlossen werden.

3. Friedrich - Ebert - Ring (Kleve)
Der Ebertring ist beidseitig mit Platanen (Platanus acerifolia) bepflanzt. Insbesondere die Bepflanzung des Außenbogens vom Friedrich-Ebert-Ring 89 a bis zum Fußweg zur Nassauerallee, Höhe Nassauerallee 144, sorgt derzeit für erhebliche Probleme aufgrund des starken Wachstums der Bäume. Im Gehwegbereich sind überproportional hohe Schäden festzustellen. Hier sind 78 % des Baumbestandes mittel bis stark geschädigt. Angedacht ist, zunächst die 38 Bäume zu entfernen, die im unmittelbaren Gehwegbereich gepflanzt worden sind. Es werden 33 Bäume nachgepflanzt. Für die Neupflanzung ist die Baumsorte Späth´s Erle (Alnus x spaethii) ausgewählt worden - ein Straßenbaum, bei dem zukünftige Schäden nicht zu erwarten sind.
Nach 5 Jahren sollen die Restbäume entfernt werden, wobei ggf. einige Solitäre, die wenig störend sind und keine wesentlichen Schäden verursachen, erhalten werden können. Bei der Nachpflanzung ist eine Bodenlockerung erforderlich, die Baumscheiben sollen entsprechend vergrößert werden. Der Instandhaltungsaufwand an den Gehwegen, Straßen und Bordsteinen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit liegt in der höchsten Schadenskategorie. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme sind mit ca. 80.000 Euro veranschlagt. Hiervon sollen im Jahr 2011 ca. 5.000 Euro und im darauf folgenden Jahr 35.000 Euro umgesetzt werden. Wie erwähnt soll der 2. Abschnitt dann in fünf Jahren erfolgen.

Das Bewirtschaftungskonzept Straßenbäume basiert auf den folgenden "Empfehlungen für die Planung von Straßenbäumen":

Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Vergangenheit sowie aktueller Entwicklungen sollen künftig die nachfolgend dargestellten Rahmenbedingungen in Bezug auf Straßenbäume bei der städtebaulichen Planung und dessen Umsetzung berücksichtigt werden:

1. Standorte von Bäumen sollen so geplant bzw. hergestellt werden, dass möglichst optimale Bedingungen zur Wurzelbildung gegeben sind, ohne dass hierdurch mittel- bis langfristig Schäden an Gehwegen, Einfassungen, Straßen o.ä. verursacht werden. Weiterhin ist die künftige Kronenausbildung in Abhängigkeit von der Baumart zu berücksichtigen, und zwar im Hinblick auf die Nutzung von Straßen, Geh- und Radwegen durch die Verkehrsteilnehmer (Verkehrssicherungspflicht), die zu erwartenden Nutzungsbeeinträchtigungen für die Anlieger sowie auch im Hinblick auf eine eventuelle gegenseitige Beeinträchtigung der (zusammenwachsenden) Baumkronen. Hierzu sollten die nachfolgenden Grundsätze beachtet werden:

a.) Ausreichende Abstände der Straßenbäume, die unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sowie der gewählten Baumart einvernehmlich bereits im Planungsstadium zwischen den Beteiligten (Planung, Ausführung, Unterhaltung – mithin Fachbereiche 61, ggfs. 66 und USK AöR) festgelegt werden.

b.) Es ist eine Mindestgröße für den Wurzelraum bei kleinkronigen Baumsorten von 2,5 Metern x 1,5 Meter x 1 Meter bzw. bei großkronigen Baumsorten von 2,5 Metern x 2,5 Meter x 1 Meter anzustreben. Je nach örtlicher Situation und Möglichkeit soll angestrebt werden, die Pflanzgruben noch größer, ggfs. auch unter Verwendung geeigneter Materialien unterhalb der befestigten Flächen auszubilden.

c.) Einbau einer umlaufenden Wurzelschutzfolie bis 0,80 Meter Tiefe (z.B. Rootbarrier). Die Folie soll endlos geschlossen und dem Außenrand der Pflanzgrube angepasst sein.

d.) Aushub des Pflanzloches mindestens 1 Meter tief. Der Untergrund sollte aufgelockert werden, insbesondere verdichtete Schichten aufgebrochen werden.

e.) Verfüllung des Pflanzloches mit sauerstoffreichem Bodengemisch bis zum Unterbodenbereich (Anmerkung: Derzeit sind entsprechend geeignete Fertigprodukte im Angebot. Die USK halten diesbezüglich eine Aufstellung vor, die auf Basis laufender Markterkundungen fortgeschrieben wird).

f.) Bei der Herrichtung des Umfeldes (Straßen, Gehwege, etc.) sollten die einschlägigen Richtlinien (RAS LG-4 sowie FLL-Empfehlungen) beachtet werden.

g.) Es sind folgende Baumscheiben/-spiegelgrößen mindestens anzustreben: bei kleinkronigen Bäumen 2,5 x 1,5 Meter, bei großkronigen Bäumen 2,5 x 2,5 Meter.

h.) Die Baumscheiben/-spiegel sollten nach Möglichkeit mit pflegeextensiven Bodendeckern bepflanzt werden. Baumscheiben/-spiegel kleiner als 4 Quadratmeter sollten wassergebunden angedeckt werden. Hierbei sollte das Deckschichtmaterial auf einer rd. 6 cm dicken Lavaschicht 0/16 mm dosiert aufgebracht werden. Geeignetes Deckschichtmaterial wäre dann z.B. 4 cm Hansegrand Münstergeld mit Stabilizer oder Grazit PZ 0/5 mm mit Perma-Zyme. Beide Materialien wurden ausgiebig beobachtet. Hierdurch wird die Oberfläche angemessen verfestigt, jedoch die Wasserdurchlässigkeit erhalten. Beides trägt zur Extensivierung der Unterhaltung bei (Unkraut, etc.). Wegen möglicher ähnlicher Materialien erfolgt eine laufende Markterkundung.

2. Baumsorten

Bei der Auswahl der Baumsorten sollen neben den örtlichen Verhältnissen sowie der Zielsetzung zur Vermeidung einer Monokultur auf die jeweils aktuellen Empfehlungen (Liste der GALK – Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag) zurückgegriffen werden. Bereits im Zuge der Planungen soll die Auswahl einvernehmlich zwischen den Beteiligten (Planung, Ausführung, Unterhaltung – mithin Fachbereiche 61, ggfs. 66 und USK AöR) festgelegt werden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 12.10.2011
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass der nächste Umwelt- und Verkehrsausschuss für eine Umsetzung der Maßnahmen zeitlich nicht mehr ausreichend sei und sich die Verwaltung daher für eine Vorstellung direkt im Haupt- und Finanzausschuss entschieden habe.
Er stellt nacheinander die Maßnahmen Kalkarer Straße, Zur alten Kirche und Friedrich-Ebert-Ring anhand von Folien vor, die den Fraktionen zum Rat zur Verfügung gestellt würden.

Zur Maßnahme Kalkarer Straße hält StV. Garisch die Pflanzung von Stieleichen für wenig sinnvoll, wenn doch stets Beschwerden wegen des Früchtewurfs dieser Bäume eingingen.

StV. Cosar geht davon aus, dass die Ersatzpflanzungen im Rahmen der Maßnahme Zur alten Kirche vorgenommen würden, weil die bisherigen Bäume ihre maximale Lebensdauer erreicht hätten. Die bisherigen Bäume seien sehr klein gehalten worden und würden nun am Stammende über den Bürgersteig wachsen. Er weist darauf hin, dass einige der Bäume bereits ersetzt seien und die Hainbuche gut passe.

StV. Frantz möchte wissen, ob die Bäume der Straße Zur alten Kirche alle gutachterlich bewertet worden seien.

Technischer Beigeordneter Rauer bejaht dies. Die Bäume seien alle begutachtet und einer Einzelbeurteilung unterzogen worden. Sie hätten ihr maximales Lebensalter erreicht.

StV. Garisch beantragt für seine Fraktion Beratungsbedarf.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 19.10.2011
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve nimmt die geplanten Maßnahmen zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve in der in der Drucksache Nr. 431/IX. dargestellten Form einstimmig zu.

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