Inhalt
141/IX. - 118. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Kleve zur gemeinschaftlichen Flächennutzungsplanung
hier: Einleitung des Verfahrens
Vorlagennummer | 141/IX. |
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Beratungsart | öffentlich |
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kleve zwecks gemeinschaftlicher Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit der Gemeinde Kranenburg auf der Grundlage des § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Es handelt sich hierbei um die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Öffentlichkeit ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kranenburg ist mit der Bitte an die Stadt Kleve herangetreten, einen gemeinsamen Teil-Flächennutzungsplan gemäß § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufzustellen.
Im August 2009 hat die Gemeinde Kranenburg eine Untersuchung über potentielle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Kranenburg erstellen lassen. Das beauftragte Planungsbüro ist zu dem Ergebnis gekommen, dass für das gesamte Gemeindegebiet Kranenburg keine geeigneten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen entsprechend dem heutigen Standard (Nabenhöhe = 100 m, Gesamthöhe 150 m) dargestellt werden können.
Die fehlende Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Kranenburg hat nicht zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich im Gemeindegebiet ausgeschlossen ist. Vielmehr können Anlagenbetreiber trotz fehlender geeigneter Konzentrationszonen im Wege der sog. Einzelfallprüfung Baugesuche für Einzelstandorte stellen. Eine Steuerungsmöglichkeit besitzt die Gemeinde nur, wenn Konzentrationszonen im Gemeindegebiet ausgewiesen wurden. In diesem Fall können Baugesuche gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Standorte außerhalb der Konzentrationszonen zurückgewiesen werden. Da die Gemeinde Kranenburg über keine geeignete Konzentrationsfläche verfügt, besteht auch keine Steuerungsmöglichkeit im erläuterten Sinne.
Der § 204 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eröffnet benachbarten Kommunen die Möglichkeit, für räumliche oder sachliche Teilbereiche eine Vereinbarung über bestimmte Darstellungen in den Flächennutzungsplänen der beteiligten Gemeinden abzuschließen.
Damit verbunden ist die gegenseitige Verpflichtung, bestimmte Darstellungen nicht einseitig, sondern nur gemeinsam aufzuheben, zu ändern oder zu ergänzen. Die Vereinbarung muss von den Gemeinden in den gleichen Verfahren wie die Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden. Für die Beschlüsse, den Flächennutzungsplan aufzustellen, ist ein gemeinsames planerisches Konzept erforderlich. Das gemeinsame Konzept soll dabei Eingang in den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan finden und Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan wäre die o.g. Vereinbarung von den beteiligten Gemeinden zu unterzeichnen.
Die Stadt Kleve beabsichtigt kurzfristig die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. In diesem Zusammenhang wird auch für das Gebiet der Stadt Kleve eine Untersuchung über potentielle Konzentrationszonen für Windenergieanlagen entsprechend dem heutigen Standard (Nabenhöhe = 100 m, Gesamthöhe 150 m) notwendig. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Gemeinde Kranenburg bietet sich demnach an.
Die Erforderlichkeit einer gemeinschaftlichen Planung begründet sich aus der einheitlichen Topographie und den gleichartigen Naturräumen der beiden Kommunen. Ferner ergibt sich ein gemeinschaftliches Planungserfordernis durch die gemeindeübergreifende Wirkung von Windenergieanlagen, insbesondere auch von Konzentrationszonen. Schließlich hätte eine entsprechende gemeinschaftliche Planung den Vorteil, dass im Falle der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen die Gemeinde Kranenburg ihre Steuerungsmöglichkeit zurückerlangen würde.
Die Verwaltung der Stadt Kleve hat mit der Gemeinde Kranenburg und dem beteiligten Planungsbüro, welches das Konzept für Kranenburg bereits erarbeitet hat, in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche über eine gemeinschaftliche Flächennutzungsplanung für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen geführt. Sie ist zu der Auffassung gekommen, dass eine gemeinsame Vorgehensweise mit der Gemeinde Kranenburg für die Stadt Kleve positive Auswirkungen hat. So können erste Arbeitsschritte zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bereits im Vorfeld begonnen werden. Die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Kleve werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, mit der Gemeinde Kranenburg (vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Gemeinde Kranenburg) für diesen Teilaspekt auf Basis der Regelungen des § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein gemeinsames planerisches Konzept aufzustellen. Zu diesem Zweck soll ein Büro seine für das Gebiet der Gemeinde Kranenburg erstellte Untersuchung zu Windenergieanlagen – zunächst im Wege einer Vorstudie – auf das Gebiet der Stadt Kleve ausdehnen.
Verfahrensrechtlich sind als erste Schritte entsprechende Aufstellungsbeschlüsse zur Flächennutzungsplanung in den Räten der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungsbeschluss zur 118. FNP-Änderung gemäß dem nachfolgenden Beschlussvorschlag. Dem Rat der Gemeinde Kranenburg wird eine entsprechende Beschlussfassung zur Sitzung am 25.03.2010 vorgestellt.
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Haupt- und Finanzausschuss, 17.03.2010
Wortbeitrag: | StV. Zigan beantragt für seine Fraktion Beratungsbedarf. StV. Frantz möchte wissen, ob es bereits derartige Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gebe. Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass es im Bereich der Umgehungsstraße zwischen Brienen und Griethausen sowie südlich von Griethausen bereits Konzentrationszonen gebe. StV. Frantz fragt nach den Kosten, die mit einer solchen Planung verbunden seien. Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass es sich um ca. 10.000 € handele, wobei diese Kosten im Rahmen der Flächennutzungsplanaufstellung ohnehin entstünden. StV. Frantz spricht die Tatsache an, dass Vorteile offensichtlich lediglich bei der Gemeinde Kranenburg lägen und er möchte daher wissen, worin die Vorteile für die Stadt Kleve bestünden. Technischer Beigeordneter Rauer macht deutlich, dass die gemeinsame Planung keinerlei Nachteile für Kleve brächte. Die Vorteile ergäben sich aus dem Verfahren. Bürgermeister Brauer macht auch noch einmal deutlich, dass die Kosten in diesem Verfahren normativen Charakter hätten. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen. |
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Rat, 24.03.2010
Beschluss: | Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kleve zwecks gemeinschaftlicher Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit der Gemeinde Kranenburg auf der Grundlage des § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Es handelt sich hierbei um die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Öffentlichkeit ist frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. |
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Wortbeitrag: | StV. Janssen teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde, da es in der heutigen Zeit sehr wichtig sei, gemeindeübergreifend zusammen zu arbeiten. Es scheine sehr sinnvoll, mit der Gemeinde Kranenburg auf kleinem Wege gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Darüber hinaus bringe diese Maßnahme für Kleve keine Nachteile. StV. Frantz teilt mit, dass auch seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde. Er bezieht sich noch einmal auf die Kostenfrage und der damit zusammenhängenden Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, welche kostenintensive u.a. artenschutzrechtliche Prüfungen nach sich ziehe. Nach dem Wortlaut des Vertrages zu urteilen, entstünden der Stadt Kleve deutlich höhere Kosten als der Gemeinde Kranenburg. Er möchte daher wissen, ob die Gemeinde Kranenburg an den Kosten beteiligt bzw. wie die Stadt Kleve diese Kosten ableiten werde. Er fragt weiter, ob sich diese Kosten am Ende auf die möglichen Kaufpreise oder Pachten, die von den Investoren zu zahlen seien, abwälzen ließen. Weiter regt er an, die anstehende Prüfung auf sämtliche erneuerbare Energien auszudehnen, um Doppelkosten zu vermeiden. Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass der Prüfungsaufwand unter Berücksichtigung der Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werde. Allerdings würden sich die Untersuchungen lediglich auf das Stadtgebiet Kleve beziehen. Die Gemeinde Kranenburg habe bereits eine Voruntersuchung durchgeführt, so dass ohnehin nur Untersuchungskosten für das Stadtgebiet Kleve anfielen. Sollten aufgrund der gesetzlichen Änderungen Nachuntersuchungen in Kranenburg notwendig sein, würde die Gemeinde Kranenburg für diese Kosten aufkommen müssen. Er betont noch einmal, dass der Stadt Kleve ohnehin Kosten im Rahmen der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes entstünden. Insgesamt müsse aber abgewogen werden, ob regenerative Energien in Form von Windkraftanlagen gewollt würden, da diese die einzigen seien, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden müssten. Andere Anlagen müssten nicht in Konzentrationszonen untergebracht werden. Die Kosten, die während dieser Bauleitplanung anfielen, könnten nicht auf die Investoren abgewälzt werden. Zudem handele es sich um Grundstücke von privaten Dritten, so dass die Stadt ohnehin keine Handhabe hätte. StV. Zigan gibt zu Protokoll, dass die Offenen Klever die Sichtachse vom Forstgarten Richtung Elten über die Bahnstrecke hinaus ausdrücklich aus diesen Konzentrationszonen ausgenommen wissen wollen. StV. Bay schließt sich seinen Vorrednern an und meint, dass eine interkommunale Zusammenarbeit gerade auf dem Gebiet der Energiegewinnung sehr begrüßenswert sei. Unter Umständen könne Kleve sogar zur Klimakommune in NRW werden. Er meint, dass Kranenburg es verpasst habe, Konzentrationszonen in den Flächennutzungsplan einzustellen, so dass der Investor aus juristischer Sicht nun das Recht habe zu bauen. Ein Gutachten habe zudem ergeben, dass in Kranenburg keine alternativen Flächen zur Verfügung stünden. Er gibt zu bedenken, was passiere, wenn in Kleve nun auch festgestellt würde, dass derartige Flächen nicht zur Verfügung stünden. Dies käme einer klaren Absage gegen regenerative Energien gleich, der seine Fraktion natürlich nicht folgen könne. Technischer Beigeordneter Rauer gibt StV. Bay insofern Recht, dass eine Abwägung zwischen der Errichtung von Windenergieanlagen, die die Verspargelung der niederrheinischen Landschaft bedeute, und dem Landschaftsschutz stattfinden müsse. Ob Kranenburg die Ausweisung solcher Flächen tatsächlich versäumt habe, könne er nicht sagen. Vielleicht hätten sie diese Flächen damals auch nicht gewollt. Die nun durchgeführten Untersuchungen hätten ergeben, dass es keinen restriktionsfreien Raum in Kranenburg gebe, so dass sie sich nun in der Notlage befänden, Einzelfälle prüfen zu müssen. Sofern eine solche Einzelfallprüfung ergebe, dass eine Anlage genehmigungsfähig sei, müsse der Kreis dem Antrag zustimmen. Die Gemeinde könne daher die Genehmigung dieser Anlagen nicht mehr steuern. Kleve habe damals zwei Zonen ausgewiesen, in denen nun drei Anlagen stünden, so dass alle weiteren Anträge abgelehnt werden konnten. Aufgrund der veränderten rechtlichen Grundlagen könne es nun passieren, dass keine weiteren Flächen mehr ausgewiesen werden können. Kleve befände sich dann in der gleichen Situation wie die Gemeinde Kranenburg und müsse Einzelvorhaben prüfen und ggf. zulassen. Diese Gefahr bestünde aber so oder so. Er selber spricht sich ausdrücklich gegen eine Verspargelung der niederrheinischen Landschaft aus. Daher sei es im Interesse der Verwaltung, eine Konzentrationszone auszuweisen oder die bereits vorhandenen Zonen zu belassen, da dann ein Regelungsinstrument für die Ablehnung von Windenergieanlagen vorhanden sei. Auf diese Zonen könnte auch die Gemeinde Kranenburg bei einer gemeinsamen Umsetzung zurückgreifen. StV. Gietemann spricht die Probleme einer möglichen Einspeisung an, da die Windenergieanlagen eine sehr hohe Wattzahl produzieren würden und diese in die Netze geleitet würde. Er meint, dass die Verstärkung des Netzes nicht von der Allgemeinheit getragen werden könne und möchte daher wissen, wer diese erhöhten Kosten tragen werde. StV. Garisch stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und meint, dass die Frage des StV. Gietemann nichts mit dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu tun habe. Bürgermeister Brauer bestätigt StV. Garisch und meint, dass das von StV. Gietemann Angesprochene zwar richtig sei, aber im Aufsichtsrat der Stadtwerke thematisiert werden müsse. StV. Bay spricht die derzeitige Qualität der Windenergieanlagen an und weist darauf hin, dass der Investor beabsichtige, Anlagen mit einer Endhöhe von 150 Metern zu bauen. Er möchte wissen, ob es derzeitig möglich sei, eine solche Anlage zu errichten oder ob durch eine Zustimmung zu dieser Drucksache derartige Anlagen verhindert werden könnten, da die Konzentrationszonen eine solche Qualität nicht aufweisen würden. Technischer Beigeordneter Rauer entgegnet, dass die Drucksache nichts damit zu tun habe, was in den vorhandenen Konzentrationszonen an Anlagen zugelassen werden müsse. Durch die Zone werde lediglich ein Raum vorgegeben, in dem aber jede Anlage einer Einzelfallprüfung unterliege. Die vorgeschriebenen Abstände und Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf Geräusche und optische Eindrücke, müssten immer eingehalten werden. Eine vom StV. Bay angesprochene Anlage sei aber vermutlich nicht zulässig, da sie die Abstände nicht einhalten könne. StV. Bay hält eine grundsätzliche Abstimmung über eine Verspargelung für sinnvoll. Bei der jetzigen Beschlussfassung habe die Stadt Kleve bei einer notwendigen Einzelfallprüfung nie Planungssicherheit, da diese Prüfung auch zu dem Ergebnis kommen könne, dass eine solche Anlage genehmigt werden müsse. Technischer Beigeordneter Rauer stellt klar, dass mit Zustimmung zu dieser Drucksache der Verwaltung lediglich ein Auftrag erteilt werde im Rahmen der Vorbereitung des Flächennutzungsplanes die rechtliche Situation zu prüfen. Der endgültige Beschluss würde am Ende vom Untersuchungsergebnis abhängen. Der Rat würde aber natürlich über das Gutachten und über die rechtlichen Grundlagen vorab informiert werden. StV. Janssen äußert, dass eine geordnete Raumordnung gewollt sei und dazu sicher auch regenerative Energien gehörten, wofür die notwendigen Grundlagen geschaffen werden müssten. Diese sollten in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kranenburg entwickelt werden, so dass hinterher eine möglichst einvernehmliche Lösung zum Wohle der Stadt Kleve gefunden werden könne. StV. Garisch fragt, ob dieser Beschlussvorschlag, den Ausführungen des Technischen Beigeordneten Rauer zufolge, eher eine Verhinderungsplanung sei. Technischer Beigeordneter Rauer betont noch einmal, dass er selber der Auffassung sei, dass das niederrheinische Landschaftsbild Vorrang vor regenerativen Energien habe. Er werde dem Rat aber zunächst sachliche Informationen vorlegen, damit dieser eine Entscheidungsgrundlage habe. |
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