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886/IX. - Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (wes


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer886/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 23.09.2009 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-279-0 für den Bereich Kavarinerstraße/ Hafenstraße/ Bensdorpstraße/ Herzogstraße (Neues Stadtquartier Minoritenplatz) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (siehe Drucksache 859/VIII.). Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 30.11.2009 bis einschließlich 18.12.2009.

Ziel des eingeleiteten Verfahrens war es, den Bereich um den Minoritenplatz in der Klever Innenstadt neu zu ordnen und einer der Zentrumslage angemessenen Bebauung zuzuführen. Inhaltlich sollte dabei der mehrheitlich durch die Klever Bürgerschaft favorisierte Siegerentwurf (sog. Variante C) umgesetzt werden, der in einem dialogorientierten Werkstattverfahren ermittelt wurde.
Grundsätzliches Ziel der Planung war eine nachhaltige Fortentwicklung der Klever Innenstadt durch Ergänzungen im Bereich des Minoritenplatzes, die im Sinne einer Stärkung der mittelzentralen Funktion der Gesamtstadt erfolgt. Bezogen auf den städtebaulichen Zusammenhang sollte durch die geplante Entwicklung die räumliche und funktionale Anbindung des neuen Hochschulstandorts, unmittelbar nördlich des Plangebiets, an die Innenstadt erfolgen.

Am 13.04.2011 hat der Rat der Stadt beschlossen den Aufstellungsbeschluss vom 23.09.2009 zu ergänzen und das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1-279-0 in einen östlichen Bereich (1-279-0) und einen westlichen Bereich (1-279-1) zu teilen. (siehe Drucksache 327/IX.a)
So wurde dem Verfahrensverlauf Rechnung getragen, um durch eine zeitliche Staffelung die bauabschnittsweise Realisierung des Gesamtkonzepts zu ermöglichen.
Die oben genannten Grundzüge der Planung sowie die städtebauliche Intention des ursprünglichen Bebauungsplans wurden durch die Teilung nicht verändert, sondern lediglich zeitlich verschoben.

Für den östlichen Bereich wurde in selbiger Sitzung durch den Rat der Stadt die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 02.05.2011 bis einschließlich 03.06.2011. In seiner Sitzung am 20.07.2011 hat der Rat alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Bebauungsplan 1-279-0 als Satzung beschlossen.

Um die, im Zusammenhang mit der Gesamtplanung, beschriebenen Ziele auch für den Bereich westlich des Spoykanals umzusetzen, wurde die Verwaltung beauftragt für den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 (westliche Unterstadt) den Verfahrensschritt der Offenlage (Drucksache Nr.: 606 /IX) einzuleiten und das Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.05.2012 bis einschließlich 05.06.2012. Gemäß § 4 (2) BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.05.2012 um ihre Stellungnahme gebeten.

Um die Entwicklung der Unterstadtbebauung in demjenigen Teilbereich des Plangebietes, dessen betroffene Belange bereits umfassend abgewogen werden können, nicht unverhältnismäßig zu verzögern und das Interesse potenzieller Bauherrn nicht zu gefährden, hat die Verwaltung am 22.05.2013 dem Rat den Beschlussvorschlag vorgelegt, den Geltungsbereich erneut zu teilen. Dieser Beschluss wurde von der Politik nicht gefasst.

Am 18.10.2013 hat der Rat der Stadt Kleve den erneuten Auslegungsbeschluss gefasst. Die erneute Auslegung erfolgte in der Zeit vom 30.09.2013 bis einschließlich 30.10.2013. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 25.09.2013 um ihre Stellungnahme gebeten.

Während der erneuten Auslegung hat sich herausgestellt, dass insbesondere im Bereich der Tiefgarage die Festsetzungen angepasst werden müssen. Die Verwaltung hat sich entschieden für diesen Bereich eine Abwägung mit allen Anregungen, die sich auf die Bodendenkmalpflege sowie auf das Kerngebiet MK 3 beziehen, durchzuführen. Zusätzlich wurden alle Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewägt, die sich in der erneuten Auslegung eräußert haben.

Aufgrund der Änderungen der Planung, die sich aus der Abwägung und weiteren Erkenntnissen der Bodendenkmalpflege ergeben, ist eine zweite erneute Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die zweite erneute Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt) zu beschließen. Die Verwaltung schlägt vor, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen festzulegen.

Entsprechend den bisherigen Teilabwägungsüberlegungen (s. Anlage_Teilabwägung) werden folgende Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt) vorgeschlagen, die Gegenstand der zweiten erneuten Auslegung seien sollen:
Wesentliche Änderungen:
- Änderung des Baufensters des Kerngebiets MK 3 (Änderungen zugunsten der Bodendenkmalpflege)
- Änderung des Baufensters des Kerngebietes MK 4 (Änderungen zugunsten der Bodendenkmalpflege)
- Änderung von einer Baulinie zu einer Baugrenze im MK 4 und MK 5 (nördliche Baufenstergrenze)
- Erweiterung der Grün-/ Parkfläche entlang der Hafenstraße (Reduzierung der Mischgebietsfläche)
- Änderung der Tiefgaragenfestsetzungen (Änderungen zugunsten der Bodendenkmalpflege)
- Einfügung und Änderungen der Hinweise
- Anpassung der textlichen Festsetzungen
- Einfügung einer neuen Textlichen Festsetzung (Bedingtes Baurecht zugunsten der Bodendenkmalpflege)

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 28.11.2013
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordnete Schnütgen erkundigt sich, ob die Festsetzung "Kerngebiet" eine Ansiedlung eines Media Marktes verhindern könnte.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass eine Ansiedlung eines Media Marktes zunächst durch die Stadt als Verkäufer verhindert werden könne. Langfristig sei eine entsprechende Ansiedlung aber nicht zu verhindern. Die weitere Entwicklung werde durch den Markt bestimmt.

Stadtverordnete Schnütgen bemerkt, dass die in der Drucksache enthaltenen Stellungnahmen nicht vollständig seien. Ihr seien weitere Stellungnahmen bekannt, insbesondere aus früheren Verfahrensschritten die noch nicht abgewogen wurden. Weiterhin erkundigt sie sich nach dem Verbleib dieser Stellungnahmen.

Technische Angestellte Rohwer teilt mit, dass eine umfangreiche und vollständige Abwägung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im Januar 2014 als Drucksache vorgelegt wird. Zum Satzungsbeschluss werden alle eingegangenen Anregungen, auch von den früheren Verfahrensschritten, zusammengefasst.

Stadtverordneter Gietemann erkundigt sich nach dem Verlauf der Stadtmauer entlang der Hafenstraße. Weiterhin fragt er an, wie viel von der Stadtmauer erhalten bleiben könne und wie viel durch die Planungen zerstört werde.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, es handele sich um eine doppelte, zweizügige Stadtmauer. Der Verlauf der Stadtmauer sei schon länger bekannt und führe entlang des Netelenhorst sowie ca. 5 Meter entfernt parallel entlang des Spoykanal. Die Stadtmauer bleibe weitestgehend erhalten. Lediglich im Bereich der zukünftigen Ein- und Durchfahren der Tiefgarage werden nur kleinere Teile der Stadtmauer zerstört. Diese Eingriffe wurden mit der Bodendenkmalpflege abgesprochen.

Stadtverordneter Severin ist der Auffassung, dass den Anregungen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege gefolgt werden solle.

Technischer Beigeordneter Rauer nimmt Bezug auf die Ausführungen des Stadtverordneten Severin. Die Anregungen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege würden sich auf einen früheren Vorschlag zur Bebauung des Minoritenplatzes beziehen. Die Anregungen seien bei der Aufstellung des jetzigen Planentwurfs, unter Absprache mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, berücksichtigt worden. Im Rahmen der erneuten Offenlage werde der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege erneut am Verfahren beteiligt. Hier werde eine erneute Stellungnahme erwartet, die dann anders ausfallen werde.

Sachkundige Bürgerin Fuchs erkundigt sich, ob die äußere oder die innere der beiden Stadtmauern erhalten bleiben könne.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass beide Stadtmauern größtenteils erhalten werden.

Sachkundige Bürgerin Fuchs gibt zu Bedenken, dass die Vielzahl der bei der Verwaltung eingegangenen Anregungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das wichtigste Grundstück in Kleve, das Tafelsilber der Stadt solle, veräußert werden. Im Hinblick auf die negative Entwicklung im Bereich des Spoycenters solle von dem geplanten Vorhaben Abstand genommen werden.

Stadtverordneter Gottfried beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 11.12.2013
Wortbeitrag:
StV. Gietemann meldet für seine Fraktion noch Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 18.12.2013
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, den Bebauungsplan Nr. 1-279-1 für den Bereich Hafenstraße/ Herzogstraße/ Kavarinerstraße/ Spoykanal (westliche Unterstadt) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Frantz teilt mit, dass seine Fraktion im weitesten Sinne Bedenken habe, ob nicht mit Blick auf Tagesordnungspunkt 1. der nichtöffentlichen Sitzung ein Schritt vor den anderen getan werde. Da es aber nur um die Offenlage gehe, werde seine Fraktion der Drucksache zustimmen. Dies sei allerdings ausdrücklich noch kein Fingerzeig für einen späteren Satzungsbeschluss.

StV. Janssen teilt mit, dass auch seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde, weil für die Umsetzung des Loses 3B Baurecht geschaffen werden solle. Das Verfahren solle zügig fortgeführt werden, um die weitere Entwicklung des Minoritenplatzes voranzutreiben.

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