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1254/X. - 5. vereinfache Änderung des Bebauungsplans Nr. 7-047-0 für den Bereich Beginnenkamp/ Postdeich/ Bahndyck/ Bahnlinie im Ortsteil Griethausen hier: Einleitung des Verfahren und Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer1254/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7-047-0 für den Bereich Beginnenkamp/ Postdeich/ Bahndyck/ Bahnlinie im Ortsteil Griethausen einzuleiten. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 7-047-0 für den Bereich Beginnenkamp/ Postdeich/ Bahndyck/ Bahnlinie im Ortsteil Griethausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Für den Bebauungsplan Nr. 7-047-0 für den Bereich Beginnenkamp/ Postdeich/ Bahndyck/ Bahnlinie im Ortsteil Griethausen ist ein Antrag auf Änderung eingegangen.
Der Antragsteller beabsichtigt, entlang der Straße Bahndyck auf den Flurstücken 175/ 200/ 203/ 66 in der Flur 5 der Gemarkung Griethausen ein Gebäude zu errichten.

Der Bebauungsplan Nr. 7-047-0 welcher am 02.08.1980 Rechtskraft erlangt hat, sieht für diesen Bereich jedoch nur Teile von Baufenstern vor. Für die Flurstücke existieren zwei Baufenster, mit einem Abstand von ca. 7m. Das neue Gebäude ist genau zwischen den beiden Baufenstern geplant. Derzeit ist das Vorhaben dadurch nicht möglich, da das Vorhaben größtenteils außerhalb des Baufensters liegt.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle städtebaulich verträglich ist. Ziel der 5. vereinfachten Änderung ist es, die Baufenster zu verbinden und in einer eingeschossigen, offenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 auszuweisen. Die neuen Festsetzungen entsprechen damit den vorhandenen Festsetzungen.

Da die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben und die Ausweisung einer weiteren Baufläche einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden entspricht und zur Innenentwicklung beiträgt, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1254/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 29.01.2020
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 05.02.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig,
§ das Verfahren zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7-047-0 für den Bereich Beginnenkamp/ Postdeich/ Bahndyck/ Bahnlinie im Ortsteil Griethausen einzuleiten. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.
§ die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 7-047-0 für den Bereich Beginnenkamp/ Postdeich/ Bahndyck/ Bahnlinie im Ortsteil Griethausen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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