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1277/X. - Bebauungsplan Nr. 1-343-0 für den Bereich Ludwig-Jahn-Straße / Flutstraße / Hafenstraße hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer1277/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-343-0 für den Bereich Ludwig-Jahn-Straße / Flutstraße / Hafenstraße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Die Verwaltung liegen verschiedenen Anträge auf Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich vor. Die Verwaltung hat diese Anträge zum Anlass genommen, den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 1-343-0 hinsichtlich verträglicher Wohn- und Gewerbenutzung sowie ergänzender Nutzungen wie z.B. Verwaltung zu überprüfen. Ziel der Änderung ist es, Bauflächen städtebaulich geordnet auszuweisen und somit die Entwicklung des Gebietes zu unterstützen und zu steuern.
Das Plangebiet befindet sich in direkter Nähe zur Innenstadt, es ist gut erreichbar und weite Teile des Plangebietes liegen brach. Zudem gab es bereits in der Vergangenheit verschiedene Ansätze das Areal zu entwickeln, die jedoch nicht zur Schaffung von Baurecht geführt haben. Daher schlägt die Verwaltung vor, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf sieht eine Mischung aus Allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet. Aufgrund der zentralen Lage wird eine verdichtete Bebauung vorgesehen mit bis zu vier Vollgeschossen im Bereich der Ludwig-Jahn-Straße. Angrenzend an die bestehende kleinteilige Wohnbebauung wird vorgeschlagen die Anzahl der Vollgeschosse auf zwei zu reduzieren, um einen verträglichen Übergang zwischen Bestand und Neubau zu schaffen.
Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung sowie der direkten Nähe der Innenstadt, werden die Baufenster in einer angemessenen Weise festgelegt. Die Änderung ist an dieser Stelle städtebaulich verträglich und dient einer innenstadtnahen Verdichtung.
Bezugnehmend zum Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve und der Bemühung in den Bebauungsplanverfahren Festsetzungen zu treffen, welche dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung zu Gute kommen, werden in dem Bebauungsplan folgende Festsetzungen aufgenommen:
Dachbegrünung: Gem. 9 (1) Nr. 25a sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15°(inkl. Carports und Garagendächer) - soweit sie nicht für Solar- und Photovoltaikanlagen genutzt werden - extensiv zu begrünen, als begrünte Fläche fachgerecht unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Bei der Dachbegrünung ist eine Substratschicht mit einem Schichtaufbau von mind. 12 cm erforderlich. Zur Einsaat ist grundsätzlich möglichst Saat-und Pflanzgut aus regionaler Herkunft zu verwenden. Das Dachbegrünungssubstrat muss der FLL-Richtlinie Ausgabe 2018 entsprechen.
Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen und technische Aufbauten, soweit sie gemäß anderer Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind.
Die Festsetzungen zur Dachbegrünung sind erforderlich als Ausgleich für den aus stadtgestalterischen Gründen sparsam begrünten öffentlichen Raum, zur stadtklimatischen Optimierung, zur Rückhaltung des Regenwassers und als teilweiser Ersatz für Biotope bzw. Ausgleich von Eingriffen (§ 8 I BNatSchG). Da eine Festsetzung von größeren Grünflächen in dem innerstädtischen Bereich nicht sinnvoll ist, sollte eine Nachverdichtung der bislang unbebauten Flächen angestrebt werden. Um aber dennoch Grünstrukturen zu sichern, ist die Festsetzung der Gründächer sinnvoll. Diese Festsetzung entspricht den Zielsetzungen des Handlungsfeldes 3 klimafreundliche Stadtentwicklung und der Maßnahme 3.11 Bepflanzung im bebauten Bereich.
Der Bebauungsplan enthält weiterhin die Festsetzung, dass Stellplatzanlagen, soweit es die Bodenverhältnisse zulassen, versickerungsfähig mit luft- und wasserdurchlässigen Belägen auszugestalten sind. Zudem ist je 8 Stellplätze ein standortgerechter heimischer Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Anzahl der erforderlichen Laubbäume kann auch gebündelt an zentraler Stelle innerhalb der Stellplatzanlage gepflanzt werden. Die Mindestgrößen für Baumscheiben je Baum gemäß den FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen sind hierbei zu berücksichtigen. Diese Festsetzung entspricht den Zielsetzungen des Handlungsfeldes 3 klimafreundliche Stadtentwicklung und der Maßnahme 3.11 Bepflanzung im bebauten Bereich.
Der Bebauungsplan enthält verschiedene Hinweise zum Hochwasserschutz. Die Thematik des Hochwasserschutzes ist in Kleve bereits heute wichtig, wird aber aufgrund der Klimawandelfolgen in Zukunft noch bedeutender. Es ist daher unbedingt notwendig bei der Entwicklung von Flächen und der Realisierung von Bauvorhaben die Thematik bereits heute ausreichend sorgfältig und zukunftsgerichtet zu behandeln. Die Festsetzungen entsprechen den Vorgaben des Klimaschutzfahrplans aus dem Handlungsfeld 3 klimafreundliche Stadtentwicklung und der Maßnahme 3.14 klimarobuste Siedlungsflächen, Gebäude und Infrastruktur.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 27.02.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Schnütgen bittet darum, eine Besichtigung der örtlichen Umgebung mit dem Bau- und Planungsausschuss zu ermöglichen.

StV. Verhoeven führt für die CDU-Fraktion aus, dass die Vorgehensweise der richtige Weg sei, um eine geordnete Bebauung herbeizuführen.

Sachkundiger Bürger Dr. Merges teilt mit, dass positiv sei, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen. Allerdings bestehe Unverständnis dafür, detaillierte Pläne in nicht öffentlicher Sitzung vorzustellen. Die Bürgerschaft solle in die Beratung integriert werden.
Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass er datenschutzrechtliche Bedenken habe, diese Pläne in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
Daraufhin entgegnet sachkundiger Bürger Dr. Merges, dass er um Darlegung bittet, gegen welche Paragraphen aus der gesetzlichen Grundlage verstoßen werde.
Technischer Beigeordneter Rauer sagt hier eine Prüfung zu.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1277/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-343-0 für den Bereich Ludwig-Jahn-Straße / Flutstraße / Hafenstraße einzuleiten. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing und StV. Schmidt nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. StV. Gietemann übernimmt den Vorsitz.

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