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1280/X. - Bebauungsplan Nr. 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp im Ortsteil Rindern hier: erneuter Beschluss der Offenlage und Beschluss der Verkleinerung des Geltungsbereichs

Vorlagennummer1280/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp im Ortsteil Rindern zu verkleinern und beschließt erneut, den Bebauungsplan 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp im Ortsteil Rindern gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Rindern und wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Dieser Bereich befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2017 die Einleitung sowie die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 12.07.2017 bis einschließlich 28.07.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2017 informiert.

Am 28.06.2018 hat der Rat der Stadt Kleve den Beschluss der Offenlage gefasst. Für die Durchführung der Offenlage waren verschiedene Untersuchungen notwendig. Neben dem Umweltbericht, dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag und der Artenschutzprüfung war u.a. eine archäologische Prospektion, ein Baugrundgutachten sowie eine Versickerungsuntersuchung notwendig. Infolge der archäologischen Prospektion hat sich eine Erweiterung des Bodendenkmalbereichs von Rindern ergeben, welche in die Planzeichnung übernommen wurde. Weiterhin hat sich infolge der Überarbeitung des Bebauungsplans ergeben, die Grünfläche nur auf den Bereich der Ortseingrünung zu beschränken und den übrigen Bereich als landwirtschaftliche Fläche beizubehalten. Da dem Ziel eines Siedlungsabschlusses weiterhin nachgekommen wird, kann eine Verkleinerung des Plangebiets aus städtebaulichen Gründen empfohlen werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, angrenzend an die bestehende Bebauung in Rindern Wohnraum zu schaffen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, in dem eine offene Bauweise vorgegeben ist. Zur Erschließung des Plangebiets wird eine Planstraße mit Anbindung an die Keekener Straße festgesetzt. Weiterhin ist nördlich der ausgewiesenen Wohnbauflächen sowie nördlich der bestehenden Gebäude eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortseingrünung festgesetzt. Diese Grünfläche soll als Ortsabschluss dienen.

In Bezug auf den Klimaschutzfahrplan sind im Bebauungsplan folgende Festsetzungen enthalten: Bzgl. der Gestaltung von Vorgärten ist eine Festsetzung mit aufgenommen worden, um der Errichtung der sogenannten Steingärten entgegenzuwirken.
Weiterhin ist die Festsetzung aufgenommen, dass Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 15° zu begrünen sind, sofern sie nicht für Solar- und Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Mit diesen Festsetzungen wird die Förderung des Kleinklimas forciert. Weiterhin wird durch das Vorhandensein von Gründächern das Niederschlagswasser verzögert abgeleitet.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Offenlage des Bebauungsplans mit den vorgenommenen Änderungen erneut zu beschließen sowie den Geltungsbereich zu verkleinern.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 27.02.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Hütz führt aus, dass der betroffene Landwirt durch den Begrünungsstreifen Einschränkungen erfahren wird.
Technischer Beigeordneter Rauer führt hierzu aus, dass die vorgestellte Planung politischer Wunsch sei und eine Ortsrandbegrenzung in Gänze durchgeführt werden solle.

StV. Verhoeven teilt mit, dass durch diesen Grünstreifen eine klare Abgrenzung und Stadtgrenze dargestellt werde, die keine weitere zukünftige Bebauung über den Grünstreifen hinaus zulässt.

StV. Schnütgen gibt zu bedenken, dass ihre Fraktion noch Fragen liegenschaftlicher Art habe und beantragt daher Fraktionsberatung.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat gegeben.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
StV. Gietemann meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp im Ortsteil Rindern zu verkleinern und beschließt erneut, den Bebauungsplan 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp im Ortsteil Rindern gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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