Inhalt
- Einbringung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018
Beratungsart | öffentlich |
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Drucksache und Anlagen:
- Haushaltsrede Stadtkämmerer Etat 2018_1.pdf
- 1. Teil Etat 2018 - Haushaltssatzung und Vorbericht_1.pdf
- 2. Teil Etat 2018 - Gesamtpläne und Gesamtübersichten_1.pdf
- 3. Teil Etat 2018 - Allgemeine Finanzwirtschaft_1.pdf
- 4. Teil Etat 2018 - Gleichstellungsbeauftragte und Personalratt_1.pdf
- 5. Teil Etat 2018 - Fachbereich 10 Zentrale Verwaltung, Bürgerservice_1.pdf
- 6. Teil Etat 2018 - Fachbereich 14 Rechnungsprüfung_1.pdf
- 7. Teil Etat 2018 - Fachbereich 20 Finanzen und Liegenschaften_1.pdf
- 8. Teil Etat 2018 - Fachbereich 30 Recht, Personstandwesen und Vergabe_1.pdf
- 9. Teil Etat 2018 - Fachbereich 32 öffentliche Sicherheit und Ordnung_1.pdf
- 10. Teil Etat 2018 - Fachbereich 40 Schule, Kultur und Sport_1.pdf
- 11. Teil Etat 2018 - Fachbereich 50 Arbeit und Soziales_1.pdf
- 12. Teil Etat 2018 - Fachbereich 51 Jugend und Familie_1.pdf
- 13. Teil Etat 2018 - Fachbereich 61 Planen und Bauen_1.pdf
- 14. Teil Etat 2018 - Fachbereich 66 Tiefbau_1.pdf
- 15. Teil Etat 2018 - VE, Verbindlichkeiten, Bürgschaften, Zuwendungen an die Fraktionen_1.pdf
- 16a. Teil Etat 2018 - Bericht gem. § 108 Abs. 2 S. 2 GO - KVB GmbH u. WTM GmbH_1.pdf
- 16b. Teil Etat 2018 - Bericht gem. § 108 Abs. 2 S. 2 GO - GeWoGe mbH, TZK GmbH, Draisine GmbH_1.pdf
- 17. Teil Etat 2018 - Wirtschaftsplan der USK AöR 2018_1.pdf
- 18. Teil Etat 2018 - Wirtschaftsplan GSK 2018_1.pdf
- 19. Teil Etat 2018 - Stellenplan_1.pdf
Beratungsweg:
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen
Rat, 08.11.2017
Wortbeitrag: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas trägt die Haushaltsrede vor, die der Erst- und Zweitschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Bürgermeisterin Northing dankt dem Kämmerer Herrn Haas und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der Erstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mitgewirkt hätten. Sie äußert, dass sich die Haushaltslage auch im Jahr 2018 wieder geordnet und solide darstelle und sie eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes ebenfalls für sinnvoll halte. Die Haushaltssatzung wird allen Ratsmitgliedern zur Beratung im Ratsportal bzw. in der iRICH-App zur Verfügung gestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen. Bürgermeisterin Northing teilt mit, dass die Anträge zum Haushalt der Verwaltung bis zum 29.11.2017, 10 Uhr vorzulegen seien, damit sie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2017 beraten werden könnten. Abschließend wünscht sie den Fraktionen gute Beratungen. |
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