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378/X. - Bebauungsplan 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße im Ortsteil Materborn


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer378/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist eine verträgliche Nachverdichtung im hinteren Bereich der Nimweger Straße. Zudem befindet sich im hinteren Bereich zwischen Nimweger Straße und Poststraße ein großer Innenbereich, der für eine Nachverdichtung geeignet ist. Bislang ist dort jedoch keine durchgehende öffentliche Erschließung vorhanden. Der Bebauungsplan 4-119-2 ermöglicht einen ersten Schritt für die Erschließung und ermöglicht dem Antragsteller zudem eine effizientere bauliche Ausnutzung seines Grundstücks.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.04.2015 bis 05.05.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.04.2015 bzw. 16.04.2015 um Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planzeichnung angepasst und vom Rat der Stadt Kleve am 16.12.2015 zur Offenlage beschlossen. Die Offenlage fand statt vom 06.01.2016 bis einschließlich 12.02.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.12.2015 um Stellungnahme gebeten.
Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 18.02.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksachen Nr. 378/ X sowie 378a/ X.

Stadtverordneter Gebing beantragt Fraktionsberatung. Grundsätzlich beabsichtige seine Fraktion der Drucksache zuzustimmen.

Stadtverordnete Schnütgen erkundigt sich, ob für das Haus Ida ein Denkmalwert festgestellt worden sei und ob das Gebäude durch eine Baulinie im Bebauungsplan gesichert würde.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, die Prüfung des Denkmalwertes sei für das Haus Ida noch nicht abgeschlossen. Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf sei eine Baugrenze eingezeichnet. Im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung erfolge in jedem Fall eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.

Stadtverordneter Goertz erkundigt sich, ob sichergestellt sei, dass die Bodendenkmalbehörde informiert werde.

Technischer Beigeordneter Rauer bestätigt, dass die Bodendenkmalbehörde als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt werde. Für den Fall, dass das Gebäude als Denkmal eingetragen werde, überlagere der Denkmalschutz die Festsetzungen.

Stadtverordnete Meyer-Wilmes erkundigt sich, was mit dem Begriff Baulinie gemeint ist.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, die Baugrenze sei die im Bebauungsplan eingezeichnete Linie, welche von Gebäuden oder deren Teilen nicht überbaut werden dürfe. Wenn nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgesetzt sei, könne innerhalb dieses Baufensters das Gebäude, entsprechend den gesetzlichen Richtlinien, wie den erforderlichen Abstandsflächen, frei positioniert werden. Die Darstellung der Baugrenze erfolge in der Farbe blau. Demgegenüber dürfe ein Gebäude hinter einer Baulinie nicht zurückbleiben, sondern müsse exakt an der Baulinie liegen. Die Baulinie werde in der Planzeichnung in rot dargestellt.
Stadtverordneter Duenbostell teilt mir, dass seine Fraktion dem Planentwurf zustimmen werde.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 24.02.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 09.03.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ab und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-119-2 für den Bereich Nimweger Straße im Ortsteil Materborn, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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