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503/X. - Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer503/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 16.12.2015 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/Merowingerstraße/Willy-Brandt-Straße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.12.2015 bis einschließlich 15.01.2016 . Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2015 bzw. 18.12.2015 um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Der Rat hat am 09.03.2016 beschlossen den Beschluss der Offenlage zu fassen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 02.05.2016 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 24.03.2016 beteiligt.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Schlachthofes in Kleve. Derzeit ist für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 1-053-0 rechtsverbindlich. Die dort getroffenen Festsetzungen sind allerdings nicht mehr zeitgemäß und sollten aus Sicht der Verwaltung überarbeitet werden. Daher wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-2 das Ziel verfolgt, den Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes einer angemessenen Wohnnutzung zuzuführen.

Im Zuge der Offenlage sind verschiedene Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden, die eingearbeitet zu einer erneuten Offenlage führt. Folgende Anregungen sind in die Planzeichnung aufgenommen worden:
- Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche: Die Kindertagesstätte Regenbogen soll verlegt und vergrößert werden. Daher ist nun eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten in die Planzeichnung aufgenommen worden. Daher müssten auch verschiedene Baufenster verschoben oder herausgenommen werden. Diese Änderungen betreffen ausschließlich städtische Flächen.
- Baufenster: an verschiedenen Stellen wurden die Baufenster aufgrund privater Anregungen verschoben. Die Änderungen sind städtebaulich verträglich und wurden daher aufgenommen.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Fuchs meint, dass die zu überplanenden Fenster in dem Bebauungsplan auch die Gaststätte "Zu den vier Winden" überlagerten. Dies bedeute, dass im Falle der Aufgabe der Gaststätte durch den Wirt ein Fortbestehen nicht möglich sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass die Gaststätte unter Bestandsschutz stehe. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens könnten entsprechende Einwände vorgetragen werden.

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