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651/X. - Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude)


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer651/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) bestehend aus der Planzeichnung, Begründung sowie Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.12.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 05.01.2015 bis einschließlich 19.01.2015, die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 29.09.2015 bis 02.11.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.
Der Rat der Stadt Kleve hat am 09.11.2016 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die erneute Offenlage fand in der Zeit vom 17.01.2017 bis einschließlich 03.02.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2017 um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-089-10 ist es, das ehemalige Postgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen und den angrenzenden Bereich städtebaulich sinnvoll zu ordnen. Anstelle der im Bebauungsplan Nr. 1-089-2 ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Post“ und einem Mischgebiet, werden die Flächen des ehemaligen Postgebäudes und die umliegenden Bereiche als Kerngebiet ausgewiesen. So können sich in der innenstadtprägenden Lage sowohl Handelsbetriebe, Dienstleistungen, nichtstörendes Gewerbe und auch Wohnen ansiedeln.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 18.05.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordnete Schnütgen erkundigt sich, ob eine Bebauung an diesem Bereich zulässig wäre, wenn Bodendenkmäler im Rahmen der archäologischen Arbeiten gefunden werden.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass eine Bebauung in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt zulässig sei. Dies sei in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans durch ein bedingtes Baurecht festgesetzt worden.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 651 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 07.06.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-089-10 für den Bereich Hagsche Straße/ Hagsche Poort (altes Postgebäude) bestehend aus der Planzeichnung, Begründung sowie Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag als Satzung.

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