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590/X. - Bebauungsplan Nr. 1-090-2 für den Bereich Bergstraße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer590/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-090-2 für den Bereich Bergstraße, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 18.12.2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-090-2 für den Bereich Bergstraße einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.04.2015 bis 15.05.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.04.2015 um ihre Stellungnahme gebeten.
Am 17.06.2015 hat der Rat der Stadt Kleve beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1-090-2 für den Bereich Bergstraße öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 02.05.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.03.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-090-2 ist es, eine angepasste städtebauliche Nutzung zu sichern und ggf. neu zu gliedern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt an einer Hanglage im Stadtgebiet. Auf den Grundstücken an der Nord-Ost-Seite der Bergstraße ist eine deutliche Geländekante erkennbar. Aufgrund dieser topographischen Gegebenheiten ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1-090-0 bezüglich der Geschossigkeit für diesen Bereich zu überarbeiten und den realen Gegebenheiten anzupassen.

Der Rat der Stadt hat über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordnete Meyer-Wilmes erkundigt sich, wann der Pflanzplan umgesetzt werde.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass dies in der kommenden Pflanzperiode (März / April 2017) erfolgen werde.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, so wie in der Drucksache 590/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-090-2 für den Bereich Bergstraße, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

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