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709/X. - Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld/ Bahnhofsplatz


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer709/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld/ Bahnhofsplatz, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat die Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld / Bahnhofsplatz am 16.10.2013 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 16.03.2015 bis einschließlich 31.03.2015 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.03.2015 um Stellungnahme gebeten.
Die eingegangenen Anregungen sowie weiterführende Gespräche mit den politischen Gremien sowie den Investoren haben zu Änderungen des Bebauungsplans geführt. Am 05.04.2017 hat der Rat der Stadt Kleve die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1-293-0 beschlossen. Die Offenlage fand statt vom 18.04.2017 bis zum 22.05.2017 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.04.2017 um Stellungnahme gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung des Bebauungsplans.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind weitreichende Veränderungen im Bereich des Bahnhofsumfeldes, welche die Chance bieten, den Bereich neu zu strukturieren, zu gestalten und aufzuwerten. Erste Maßnahmen wie die Umgestaltung und Verlagerung des Busbahnhofs konnten bereits umgesetzt werden. Auch wurde das ehemalige Bahnhofsgebäude veräußert. Die neuen Eigentümer planen das Gebäude zu sanieren und neuen Nutzungen zu etablieren. Ein nächster Schritt ist die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, um hier einen neuen Eingangsbereich in die Innenstadt zu schaffen. Dieser Umbau ist für das Jahr 2018 geplant.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 14.09.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 709/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 27.09.2017
Wortbeitrag:
Auf Nachfrage von StV. Dr. Meyer-Wilmes bejaht Technischer Beigeordneter Rauer den zusätzlichen Raum für Fahrradständer und macht zudem auf die erforderliche Umsetzung der Planungen aufmerksam, um die zugesagte Förderung nicht zu gefährden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.10.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-293-0 für den Bereich Bahnhofsumfeld/ Bahnhofsplatz, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten, als Satzung.

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