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556/X. - Bebauungsplan Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe/ Blumenstraße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer556/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe / Blumenstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 17.12.2014 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe / Blumenstraße sowie die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung fand statt vom 05.01.2015 bis zum 19.01.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um Stellungnahme gebeten.
Am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt Kleve die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand statt in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2016 um ihre Stellungnahme gebeten.
Ziel des Bebauungsplans ist es, den vorhandenen großzügigen Charakter des Wohngebiets dauerhaft zu erhalten und eine zu starke Verdichtung zu vermeiden, auch weil die vorhandene Straßeninfrastruktur ein zunehmendes Verkehrsaufkommen, welches durch eine intensivere Wohnnutzung entstünde, nicht aufnehmen kann. Aufgrund des Gebäudealters einiger Bestandsgebäude und der vorherrschenden Bausubstanz, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, ist zu erwarten, dass mittelfristig verschiedene Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Da die Grundstücke auch aufgrund der topographischen Situation großzügig geschnitten sind, ist insbesondere eine Begrenzung der überbaubaren Flächen und der zulässigen Wohneinheiten sowie eine genaue Angabe zur Höhenentwicklung notwendig.

Während der Offenlage sind verschiedene private Stellungnahmen eingegangen.
Eine Stellungnahme bezieht sich auf die Vergrößerung eines Baufensters im Bereich Welbershöhe. Da das betreffende Grundstück sehr groß ist und trotz der Vergrößerung des Baufenster die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 eingehalten werden kann, wird vorgeschlagen, dieser Stellungnahme zu folgen, die Zielsetzungen des Bebauungsplans kann dennoch eingehalten werden.
Eine private Anregung betrifft die Verschiebung eines Baufensters im Bereich Schauinsland, damit das Bestandsgebäude in Gänze abgesichert ist, so dass spätere bauliche Veränderungen möglich sind. Da die Größe des Baufensters erhalten bleibt und das Grundstück ausreichend Platz bietet, wird diese Verschiebung als städtebaulich verträglich erachtet.
Desweiteren wird in im Norden des Plangebiets die festgesetzte Verkehrsfläche verkleinert und angrenzenden eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese Änderung entspricht den aktuell vorherrschenden Bedingungen. In dem Bereich befindet sich ein begrünter Hang, der nun auch in der Planzeichnung festgesetzt wird.

Durch diese Änderungen werden die Grundzüge der Planung geändert, daher empfiehlt die Verwaltung den Beschluss einer erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB zu beschließen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.12.2016
Beschluss:
Stadtverordneter Ricken beantragt Fraktionsberatung. Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Gebing fragt nach, warum an der Diemstraße drei Wohneinheiten zulässig bzw. vorgesehen seien. Des Weiteren möchte er wissen, warum in der Abgrenzung des Bebauungsplans die Ecke von Schauinsland zur Diemstraße ausgegrenzt sei. Gleiches fragt Frau Dr. Meyer-Wilmes.

Antwort zur Niederschrift:
In den Nutzungsgebieten 1, 3, und 8 sind ausnahmsweise drei Wohneinheiten zulässig. Diese Festsetzung wurde aufgenommen, um in den Bereichen, wo besonders große Grundstücke vorhanden sind, in Ausnahmen eine höhere Verdichtung zu ermöglichen.
Die Nutzungsgebiete 1 und 3 befinden sich an der Welbershöhe, die verkehrlich gut erschlossen ist und eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch die geringe Erhöhung der Wohneinheiten aufnehmen kann.
Das Nutzungsgebiet 8 grenzt an die Klimaschutzsiedlung an, wo eine deutlich verdichtete Bauweise zulässig ist. Hier wird aufgrund der angrenzenden Strukturen eine Festsetzung von ausnahmsweise drei Wohneinheiten ebenfalls als städtebaulich verträglich angesehen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs wurde so gewählt, weil der Bebauungsplan Nr. 1-296-0 angrenzt.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-304-0 für den Bereich Welbershöhe/ Blumenstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen. Im Feld 8 des Bebauungsplangebietes werden zwei Wohneinheiten zugelassen.
Wortbeitrag:
StV. Driever und StV. Schnütgen nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache in dieser Form nicht zustimmen werde. Als Gründe führt er die zur Diemstraße in den textlichen Festsetzungen ausgewiesenen drei Wohneinheiten an. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass sich drei Wohneinheiten mit dem Erhalt dieses Gebietes, für den sich seine Fraktion ausspreche, nicht vertragen würden.
Tariflich Beschäftigter Posdena erläutert, dass im angesprochenen Feld 8 die Intention verfolgt werde, zur Stadionstraße hin einen geeigneten Übergang zu schaffen. In den Feldern 1 und 3 sei die Verwaltung den Anregungen seitens der Anwohner gefolgt und habe die Wohneinheiten erhöht, da diese großen Grundstücke für Einfamilienhäuser nicht zu vermarkten seien. Die Verwaltung teile die Ansicht der Eigentümer mindestens zwei bzw. drei Wohneinheiten auszuweisen, da die Grundstücke dies vertragen könnten.

StV. Gebing vergewissert sich, dass in der Gebietsausweisung des Bebauungsplanes eine Ecke fehle, da dort ein anderer Bebauungsplan angrenze. Seine Fraktion könne der Drucksache zustimmen, wenn im Feld 8 lediglich zwei Wohneinheiten an der Diemstraße zugelassen würden.

Bürgermeisterin Northing lässt über den modifizierten Beschlussvorschlag, für die Felder 1 und 3 entsprechend der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes drei Wohneinheiten und für das Feld 8 lediglich zwei Wohneinheiten zuzulassen, abstimmen.

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