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553/X. - Bebauungsplan Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik)


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer553/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt fasst folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsbeschlüsse:
Aufgrund von Anregungen werden ein Baufenster sowie die Festsetzung zum Wald angepasst.
Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Stermbuschklinik) bestehend aus der Planzeichnung, Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 17.12.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik) einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 05.01.2015 bis 19.01.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.12.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat der Stadt hat am 29.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik) öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 21.07.2015 bis zum 21.08.2015 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2015 um ihre Stellungnahme gebeten. Während der Offenlage wurden verschiedene neue Belange angesprochen, die auch in die Planzeichnung aufgenommen worden sind. Der Rat der Stadt Kleve hat am 16.12.2015 daher die erneute Offenlage beschlossen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 04.10.2016 bis 28.10.2016 einschließlich statt. Die Träger wurden mit dem Schreiben vom 29.09.2016 beteiligt.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 1-306-0 ist es, die städtebauliche Entwicklung im südlichen Eingangsbereich der Stadt Kleve, an der Nassauerallee, den Zielen einer abgestimmten Gestaltung entsprechend vorzugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es sinnvoll die bisher noch nicht bebauten Grundstücke auch planungsrechtlich zu überplanen.
Während der erneuten Offenlage regte ein Anwohner an, das Baufenster zu vergrößern. Das Grundstück ist derzeit unbebaut und bietet eine entsprechende Größe, so dass der Anregung gefolgt wird und keine städtebaulichen Bedenken erhoben werden können. Zusätzlich wurde vom Landesbetrieb Wald und Holz darum gebeten die "Private Grünfläche" als Wald festzusetzen. Diese Änderung hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Besitzer, da der Wald die tatsächliche Nutzung darstellt und damit schon bereits geschützt ist. Die Änderungen ändern die Grundzüge der Planung nicht. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss ohne Durchführung einer weiteren Beteiligung zu beschließen, da sonstige Bedenken im Verfahren nicht geäußert wurden.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 01.12.2016
Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 553/ X. zu beschließen.
Wortbeitrag:
Stadtverordnete Schnütgen erkundigt sich nach der Stellungnahme des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland sowie der Bezirksregierung bezüglich des Denkmalschutzes. Sie stelle sich die Frage, warum Frau Walter, die das Gutachten zum Denkmalwert für diesen Bereich erstelle, nicht beteiligt worden sei.

Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, der LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland und das Amt für Bodendenkmalpflege sowie auch die Bezirksregierung seien als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt worden. Wenn keine Rückmeldung erfolge, würden auch keine Bedenken vorgetragen.

Technische Angestellte Rohwer ergänzt, dass der LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland und Amt für Bodendenkmalpflege sich nur im Falle von bestehenden Bedenken äußern. Wenn keine Bedenken vorliegen, erfolge von dort keine schriftliche Rückmeldung. Andere Behörden sowie zum Beispiel der LVR Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement teilen stattdessen auch schriftlich mit, dass keine Bedenken bestehen.
Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2016
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 21.12.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve fasst einstimmig folgende Änderungs- bzw. Ergänzungsbeschlüsse:
Aufgrund von Anregungen werden ein Baufenster sowie die Festsetzung zum Wald angepasst.
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 1-306-0 für den Bereich Nassauerallee/ Eiserner Mann (Sternbuschklinik) bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

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