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810/X. - Bebauungsplan Nr. 1-315-0 für den Bereich Siegertstraße / Sackstraße / Triftstraße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer810/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-315-0 für den Bereich Siegertstraße / Sackstraße / Triftstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Bereich des Bebauungsplanes befindet sich in fußläufiger Entfernung zum EOC. Der Geltungsbereich umfasst die Bauflächen innerhalb der Straßenzüge Siegertstraße, Sackstraße und Triftstraße. Zusätzlich werden die kommunalen Straßen Siegertstraße und Sackstraße überplant, die Triftstraße als Kreisstraße wurde nicht in den Geltungsbereich aufgenommen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war die Idee, den Bereich mit den sehr tiefen Grundstücken städtebaulich neu zu ordnen und verträglich zu verdichten. Derzeit ist der Bereich sehr heterogen und durch unterschiedliche Bebauungsstrukturen entlang der vorhandenen Straßen geprägt. Aufgrund der sehr zentralen Lage in der Stadt und der überdurchschnittlich guten Versorgungssituation durch das angrenzende EOC wird hier ein besonderes Entwicklungspotenzial gesehen.

im Zuge der Offenlage sind zahlreiche Anregungen und Stellungnahmen eingegangen. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Anlieger kein Interesse an einer Nachverdichtung haben und auch keine Bereitschaft besteht, für die notwendige Erschließung Grundstücksbereiche abzutreten. Daher wurde der Entwurf noch einmal geändert. Es wird nur eine Bebauung im hinteren Bereich für die Grundstücke vorgesehen, für die Interesse für eine Entwicklung besteht. Zudem wurde aufgrund der geringen Verdichtung von einer öffentlichen Erschließung abgesehen. Die Erschließung der hinteren Baufenster wird nun über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht geregelt.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 25.01.2018
Wortbeitrag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 810./X zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 31.01.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 07.02.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-315-0 für den Bereich Siegertstraße / Sackstraße / Triftstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Janssen nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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