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968/X. - Bebauungsplan Nr. 1-333-0 für den Bereich Kermisdahlstraße


hier: Einleitung des Verfahrens und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Vorlagennummer968/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-333-0 für den Bereich Kermisdahlstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sachverhalt:


Im Bereich der Kermisdahlstraße sind Flächen zur Innenentwicklung vorhanden. Es liegt bereits ein Entwurf für die Bebauung und somit Schaffung von neuem Wohnraum bei der Stadt vor, welcher jedoch mit dem aktuellen Planungsrecht nicht konform ist. Die Flächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, westlich verläuft der Kermisdahl entlang des Geltungsbereichs. Nördlich des Geltungsbereichs befindet sich die Straße Opschlag. Derzeit werden Bauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt.

Der vorliegende Entwurf sieht eine Bebauung der innenliegenden Flächen mit drei Mehrfamilienwohnhäusern vor, insgesamt sollen 26 Wohneinheiten entstehen. Ein Großteil der erforderlichen Stellplätze soll in der geplanten Tiefgarage untergebracht werden. Die Gebäudehöhen fügen sich in die bauliche Umgebung ein, alle Wohnungen sind barrierefrei durch Aufzüge erschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, zusätzlichen innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen sowie die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Straße Brücktor zu steuern. Im Bereich entlang der Straße Brücktor wird ein Mischgebiet, in den weiteren Bereich ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine öffentliche Erschließung für die innenliegenden Bereiche ausgewiesen. In diesem Bereich werden zudem Festsetzungen für Tiefgaragen getroffen. Für das Allgemeine Wohngebiet wird eine offene Bauweise, für das Mischgebiet eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Die Höhenbegrenzungen für die Gebäude orientieren sich an der baulichen Umgebung.

Die Aufstellung des Bebauungsplan 1-333-0 wird aus städtebaulicher Sicht empfohlen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Innenentwicklung in diesem Bereich zu schaffen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.11.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache

StV Schnütgen teilt mit, dass sie in Bezug auf die neue BauNVO, Probleme bei der Dreigeschossigkeit des Gebäudes sehe.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass dies durch die Vorgabe der Gebäudehöhe über 10,50 m geregelt sei.

StV Verhoeven fragt, ob die Erschließungsstraße für Rettungsfahrzeuge geeignet sei.

Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass dies im Laufe des Verfahrens geprüft werde. Es sei wichtig für das Genehmigungsverfahren und werde berücksichtigt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen, so wie in der Drucksache Nr.968/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 12.12.2018
Wortbeitrag:
Es herrscht Unsicherheit hinsichtlich der in den vorgestellten Planungen ausgewiesenen Geschosse, so dass Klärungsbedarf bis zum Rat und somit Fraktionsberatungen für erforderlich gehalten werden.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 18.12.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-333-0 für den Bereich Kermisdahlstraße einzuleiten. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Wortbeitrag:
StV. Dr. Meyer-Wilmes teilt mit, dass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnen werde, weil sie das Vorhaben für sehr bedenklich halte und die Bebauung als zu massiv empfinde.

StV. Gebing gibt die Zustimmung seiner Fraktion bekannt, da die Verdichtung auch an dieser Stelle vollzogen werden solle und sich diese Flächen hervorragend für Wohnbebauung eigneten. Er führt im Laufe der Beratung auch zur Aufgabe des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung aus.

StV. Fuchs äußert, dass sie eine Qualität in der Art der Bebauung vermisse und möchte wissen, ob vor dem Hintergrund der erstmaligen Besiedelung dieser Flächen im 12. Jahrhundert das Amt für Bodendenkmalpflege beteiligt werde.

Technischer Beigeordneter bejaht dies und verweist auf das anstehende Verfahren. Er erläutert weiter die Hintergründe, warum die Verwaltung letztlich wenig Einfluss auf die Gestaltung nehmen könne.

StV. Rütter teilt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion mit und hält StV. Fuchs entgegen, dass die Ablehnung solcher Projekte bei gleichzeitigem Beklagen von fehlendem Wohnraum nicht nachvollziehbar sei. Im Übrigen würde eine anspruchsvollere, teurere Architektur sicher auch zu einer Verteuerung des Wohnraums führen.

StV. Dr. Merges spricht sich ebenfalls für eine Innenstadtverdichtung an dieser Stelle aus und stimmt damit der Offenlage zu.

Auch StV. Tekath teilt die Zustimmung mit, da in einer wachsenden Stadt Wohnraum benötigt werde und Anregungen und Bedenken im laufenden Verfahren vorgetragen werden könnten und abzuwägen seien.

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