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477/X. - Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen


hier: Beschluss der zweiten erneuten Offenlage

Vorlagennummer477/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 01.10.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.
Der Rat hat am 09.03.2016 beschlossen den erneuten Beschluss der Offenlage zu fassen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 24.03.2016 beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen haben zu einer erneuten Auslegung geführt, die am 11.05.2016 vom Rat der Stadt Kleve genehmigt worden. Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit den Schreiben 19.05.2016 beteiligt.
Durch die geplante Bebauung wird eine zur Zeit brachliegende Fläche, auf der sich früher ein Verkehrsübungsplatz befand, einer neuen Nutzung zugeführt. Aufgrund der sehr zentralen Lage im Ortsteil Kellen in direkter Nähe zu einem Kindergarten, einer Grundschule sowie verschiedenen Versorgungseinrichtungen ist die geplante Wohnnutzung in diesem Bereich sinnvoll und entspricht den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts.
Im Zuge der erneuten Offenlage bzw. in Gesprächen mit dem Eigentümer der Flächen haben sich jedoch erneut Änderungsbedarfe ergeben:
- Baufenster: Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde das mittlere Baufenster so verschoben, dass ein größerer Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Diese Verschiebung wurde aufgrund eingegangener Stellungnahmen vorgenommen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Baufenster für die potenziellen neuen Wohngebäude überlappen, was eine Verschattung von einigen der neu geplanten Wohnungen zur Folge habe. Zudem sei der Nachweis der notwendigen Stellplätze durch die bisherige Anordnung der Baufenster problematisch. Daher regte der Investor an, das mittlere Baufenster wieder weiter an den Grundstücksrand zu verschieben. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Wunsch zu entsprechen, die Belange der angrenzenden Bewohnern aber dennoch zu berücksichtigen. Somit wird vorgeschlagen, die geplante Bebauung von drei auf zwei Vollgeschosse zu reduzieren und somit die Höhe des neuen Gebäudes deutlich zu reduzieren.
- Weitere Festsetzungen: Um weiterhin die Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung zu reduzieren, werden zum Einen für die beiden hinteren Baufenster maximal zulässige Höhen (Firsthöhe und Traufhöhe) festgesetzt. Weiterhin werden die Wohneinheiten beim mittleren Gebäude auf 12, beim hinteren Gebäude auf 16 Wohneinheiten begrenzt, um die Verträglichkeit der neuen Planung zu sichern.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 15.09.2016
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Gebing beantragt Fraktionsberatung. Für die dargestellte Fläche sei eine massive Bebauung vorgesehen, so dass die Abstandsflächen mindestens 7 m eher noch 9 m betragen sollten. Weiterhin schlage er die Festsetzung von zwei Geschossen sowie eine Reduzierung der Wohneinheiten vor.

Stadtverordneter Kumbrink spricht sich ebenfalls gegen die vorgenommenen Änderungen aus und schlägt vor, an dem vorherigen Planungstand festzuhalten.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache nicht zustimmen könne, da sie an dem bisherigen Grenzabstand der Grundstücke von 9 m festhalte.

StV. Tekath meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Angelegenheit zur Klärung der Frage des Grenzabstands bis zur Ratssitzung am 09.11.2016 zurückzustellen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass seine Fraktion der Drucksache nicht zustimmen könne, da sie den Grenzabstand der mittleren Baukörper auf 9 m festgelegt wissen wolle. Sie spreche sich daher dafür aus, den Plan entsprechend der ersten Offenlage mit zwei Vollgeschossen und einer Beschränkung der Wohneinheiten zu beschließen.

StV. Kumbrink fragt, ob ein Abstand von 7 m kompromissfähig sei.

Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass er dies nicht mit Sicherheit sagen könne. Die Verwaltung habe aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss einen zweiten Plan mit 9 m Grenzabstand und den entsprechenden Vorgaben vorbereitet und ausgehängt. Ein Plan mit 7 m liege nicht vor. Es solcher Beschluss würde daher zu einem formalen Fehler führen. Im Übrigen hätte die Verwaltung eine Reduzierung auf 5 m nicht vorgenommen, wenn der Investor mit 9 m Grenzabstand einverstanden gewesen wäre. Der Investor sei bereits einen Kompromiss dahingehend eingegangen, indem er auf ein Geschoss verzichte und den geringeren Grenzabstand akzeptiere.

Die Fraktionen sprechen sich dafür aus, dass die Verwaltung mit dem Investor einen Grenzabstand von 7 m abstimme.
Bau- und Planungsausschuss, 03.11.2016
Wortbeitrag:
Stadtverordneter Ricken spricht sich dafür aus, eine Abstandsfläche von 9 m beizubehalten.

Die Stadtverordnete Fuchs und der Stadtverordnete van Ackeren befürworten ebenfalls eine Abstandsfläche von 9 m.

Stadtverordneter Gietemann beantragt Fraktionsberatung.

Die Drucksache wird ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Rat, 09.11.2016
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Ausführungen von StV. Gebing beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig bei zwei Enthaltungen, den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Abstandsfläche wird auf 9 m festgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Gebing teilt mit, dass die Abstandsfläche von 9 m beibehalten werden solle.

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