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592/X. - Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer592/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 01.10.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben im Ortsteil Kellen einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.
Der Rat hat am 09.03.2016 beschlossen den Beschluss der Offenlage zu fassen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 24.03.2016 beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen haben zu einer erneuten Auslegung geführt, die am 11.05.2016 vom Rat der Stadt Kleve genehmigt worden. Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.05.2016 bis einschließlich 08.06.2016, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit den Schreiben 20.05.2016 beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen führten erneut zu Änderungen der Planzeichnung, so dass eine weitere Offenlage notwendig wurde.

Am 28.09.2016 hat der Rat der Stadt Kleve die zweite erneute Offenlage beschlossen. Diese fand statt vom 27.12.2016 bis einschließlich 13.01.2017. Die Behörden und Träger öffentlicher Belage wurden mit Schreiben vom 14.12.2016 um Stellungnahme gebeten.

Durch die geplante Bebauung wird eine zur Zeit brachliegende Fläche, auf der sich früher ein Verkehrsübungsplatz befand, einer neuen Nutzung zugeführt. Aufgrund der sehr zentralen Lage im Ortsteil Kellen in direkter Nähe zu einem Kindergarten, einer Grundschule sowie verschiedenen Versorgungseinrichtungen ist die geplante Wohnnutzung in diesem Bereich sinnvoll und entspricht den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.01.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Stadtverordneter Verhoeven erkundigt sich, ob das Vorhaben in Richtung Leitgraben eine 2-Geschossigkeit aufweise und in die andere Richtung eine 3-Geschossigkeit.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert, dass das Gebäude 9 Meter von der Grenze verschoben wurde. Es liege eine 2-3 Geschossigkeit mit Satteldächern vor. Die First- und Traufhöhen seien festgesetzt.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache 592/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen ab und beschließt einstimmig bei einer Enthaltung aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 2-303-0 für den Bereich Leitgraben bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltbericht und der Begründung als Satzung.

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