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880/X. - Bebauungsplan Nr. 3-320-0 für den Bereich Brodhof/ Keekener Straße/ Schürkamp im Ortsteil Rindern


hier: Beschluss der Offenlage und Verkleinerung des Geltungsbereichs

Vorlagennummer880/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3-320-0 für den Bereich Brodhof / Keekener Straße / Schürkamp im Ortsteil Rindern zu verkleinern und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 28.06.2017 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 3-320-0 für den Bereich Brodhof / Keekener Straße / Schürkamp einzuleiten sowie die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 12.07.2017 bis einschließlich 28.07.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2017 informiert.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, angrenzend an die bestehende Bebauung in Rindern Wohnraum zu schaffen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, in dem eine offene Bauweise vorgegeben ist. Zur Erschließung des Plangebiets wird eine Planstraße mit Anbindung von der Keekener Straße zum Schürkamp festgesetzt. Für den Bereich der Ackerfläche ist eine öffentliche Grünfläche vorgesehen. Diese Grünfläche soll als Ortseingrünung und als Ortsabschluss dienen.

Der Bereich des Bebauungsplans befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Um hier eine Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Im Flächennutzungsplan, der sich derzeit in der Aufstellung befindet, sind im Bereich des Geltungsbereichs Wohnbauflächen sowie eine Fläche für ‚Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' ausgewiesen. Somit werden die zukünftigen Ziele der Stadtentwicklung befolgt.

Im Zuge der Bearbeitung des Umweltberichts hat sich ergeben, dass für den Zweck einer Ortseingrünung ein 10 m breiter Streifen den Zweck einer Ortseingrünung dienlich ist. Daher kam es zu einer Reduzierung der Grünfläche. Die Zweckbestimmung der Ortseingrünung bezieht sich nun nur noch auf einen Streifen von 10 m Breite. Der übrige Teilbereich der Grünfläche erhält die Zweckbestimmung "Ausgleichsfläche". Zu weiteren wesentlichen Änderungen der Planzeichnung kam es im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nicht.

Die Anregungen und Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt nunmehr durch Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 07.06.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.
StV Goertz teilt für seine Fraktion mit, dass grundsätzlich Bedenken gegen die Bebauung im Außenbereich bestehe. Zu klären sei, wie zukünftig die Stadtgrenze planungsrechtlich verankert werden könne, damit darüber hinaus keine weitere Bebauung erfolge.
Technischer Beigeordneter Rauer erklärt, dass derzeit der Flächennutzungsplan die aktuelle Grenze darstelle und keine Erweiterungsflächen für Rindern geplant seien. Die zukünftigen landesplanerischen Grenzen können derzeit noch nicht abgesehen werden.
StV Dr. Meyer-Wilmes befürworte hier eine abschließende Ortseingrünung für die Stadtgrenze zu schaffen. StV Dr. Meyer-Wilmes erkundigt sich, wie sich die Vorgehensweise darstelle, wenn Private städtische Flächen als Gartenland in Anspruch nehmen.
Technischer Beigeordneter Rauer berichtet über vergleichbare Fälle in Reichswalde und Donsbrüggen. Dort wurden die Bürger mit entsprechenden Fristen aufgefordert die Flächen zurück zu bauen. Zukünftig sollen bei den Kaufverträgen Hinweise aufgenommen werden, um weitere Fälle zu vermeiden.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen, so wie in der Drucksache Nr. 880/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.06.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.06.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, den Bebauungsplan Nr. 3-320-0 für den Bereich Brodhof / Keekener Straße / Schürkamp im Ortsteil Rindern zu verkleinern und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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