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851/X. - Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer851/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 29.06.2016 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn einzuleiten und der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 05.09.2016 bis zum 19.09.2016 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26./27.08.2016 um ihre Stellungnahme gebeten. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.02.2018 bis 25.03.2018 einschließlich, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 16.02/19.02.2018 schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplans ist es, das Gewerbegebiet und seine ansässigen Betriebe zu schützen und den Bebauungsplan an die aktuelle rechtliche Situation anzupassen. Deshalb wird das Mischgebiet im Nutzungsgebiet 2 in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert. Mit dieser Festsetzung werden die vorhandenen Betriebe planungsrechtlich abgesichert und eine Wohnnutzung ausgeschlossen.

Im Zuge der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen.
Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, hat der Rat der Stadt unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.04.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, so wie in der Drucksache Nr. 851/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 16.05.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 4-025-4 für den Bereich Delfter Straße im Ortsteil Materborn bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

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