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499a/X. - Entwicklung der Sekundarschule


hier: Raumprogramm

Vorlagennummer499a/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Es wird auf den Beschlussvorschlag von Drucksache Nr. 499/X. verwiesen.

Sachverhalt:


Nachfolgende Kosten- und Flächengegenüberstellungen (siehe Anlage) der alternativen Entwicklungsszenarien der Schulstandorte Hoffmannallee und Eichenallee basieren auf Hochrechnungen des Gebäudemanagement der Stadt Kleve anhand der mit allen Beteiligten aktuell abgestimmten Raumprogramme (siehe nachfolgend Spalte „Status Quo“).
Die Variante 3 beschreibt in horizontaler Gliederung die Unterbringung der Oberstufe in Bedburg-Hau und der Jahrgänge 5-10 in Kleve. Diese Variante wurde erst nach Versand der Drucksache Nr, 499/X. mit der Bezirksregierung geklärt und soll als eine weitere Variante betrachtet werden. Die Gesamtschule könnte fünfzügig gegründet werden und alle Kinder , besonders die jüngeren, können die Schule am Standort Kleve besuchen. Die "Isolierung " der Oberstufe ist möglich, allerdings haben die Jahrgänge 9-10 keinen Kontakt zu den Schülern und Schülerinnen der Oberstufe und die Wege für angestrebte Kooperationen nach Kleve sind recht lang.
Die zugrunde gelegten Eckdaten für die Varianten 1a, 2 und 3 sind Annahmen und konnten aufgrund des uns zur Verfügung gestellten Zeitfensters noch nicht final mit FB 40 und den Schulleitungen der beiden Schulen abgestimmt werden.
Auch mit den zwei Gymnasien ggfs. auch mit der Karl-Kisters-Realschule sollten weitere Abstimmungen erfolgen, um gezielte Aussagen wie zum Beispiel in Bezug auf Größe und Ausrichtung der Sekundarstufen II an vier verschiedenen Schulstandorten treffen zu können.
Folgende Punkte sind grundsätzlich bei der Betrachtung der nachfolgenden Alternativen zu berücksichtigen:
1. Der Vergleich der zu erwartenden Baukosten je Variante mit den Baukosten des gegenwärtig kalkulierten Schulszenarios weist eine Erhöhung der Gesamtbaukosten für beide Standorte auf.
2. Die gegenwärtige Sporthallensituation an den beiden Standorten findet in den Kalkulationen keine Berücksichtigung. (derzeit am Standort Hoffmannallee: Einfeldsporthalle, am Standort Eichenallee: 1,5-Feld-Sporthalle)
3. Die nachstehenden Baukosten für den Standort Hoffmannallee berücksichtigen die Förderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Je länger die Entscheidung über die Schulform und Zügigkeit aussteht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Förderprojekt seitens des Projektträgers beendet wird.
4. Je nach Variante werden Umplanungen verschiedenen Umfangs an beiden Standorten erforderlich. Dies hat erhebliche zeitliche Auswirkungen auf die Fertigstellung der beiden Schulstandorte.
5. Die damit ebenfalls verbundenen Auswirkungen auf die laufenden EU-Ausschreibungen, im Besonderen auf die Vergabeunterlage „Hoffmannallee“, sollten juristisch geprüft werden.
Es wird empfohlen, die EU-weiten Vergabeverfahren erst nach einem endgültigen Ratsbeschluss bezüglich der zukünftigen Schulformen und Zügigkeiten weiterzuführen.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Schulausschuss, 29.09.2016
Schulausschuss, 26.10.2016
Wortbeitrag:
siehe Drucksache Nr. 499/X.
Rat, 09.11.2016
Wortbeitrag:
siehe Drucksache Nr. 499/X.
Rat, 28.11.2016
Wortbeitrag:
siehe Drucksache Nr. 499/X.

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