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Inhalt

190/X. - Evaluation und Fortführung der Schulsozialarbeit

Vorlagennummer190/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Evaluation der Schulsozialarbeit zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:


Seit vielen Jahren fördert die Stadt Kleve Schulsozialarbeit und Schulbezogene Jugendsozialarbeit als Angebot nach § 13 SGB VIII. Nachdem im Jahr 2011 Mittel des Bundes aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket für den Ausbau der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt wurden, hat die Stadt Kleve ihre Förderung zu einem flächendeckenden Angebot ausgeweitet und auch nach Auslaufen des befristeten Zeitraums der Bundesmittel beschlossen, die Schulsozialarbeit bis zum Schuljahresende 2014/2015 fortzuführen. Der letzte diesbezügliche Beschluss des Rates wurde im April 2014 gefasst (DS 945/IX). In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung den Auftrag übernommen, die Schulsozialarbeit zu evaluieren.

Diese Evaluation soll in zwei Schritten erfolgen. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse einer internen Evaluation zusammen. Im ersten Abschnitt wird die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie in den gemeinsamen Aufgabenfeldern und Schnittstellen beleuchtet. Der zweite Abschnitt nimmt eine Auswertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität anhand von definierten Qualitätskriterien und Zielwerten vor. Hierbei wurde auf eine umfangreiche Befragung von Eltern, Schülern und Lehrern zurückgegriffen, deren ergänzende Aussagen und Einschätzungen ebenfalls in diesem Abschnitt des Berichtes dargestellt sind.

Die vorliegenden Ergebnisse zeichnen aus Sicht der Verwaltung ein deutliches Bild von der Effektivität und Qualität der Schulsozialarbeit in Kleve. Bevor hieraus Bedarfsaussagen abgeleitet werden können, ist in einem zweiten Schritt beabsichtigt, eine externe Evaluation durch ein wissenschaftliches Institut zu dieser Fragestellung in Auftrag zu geben.

Weiterhin hat das Land NRW zwischenzeitlich bekannt gegeben, sich in den Jahren 2015 bis 2017 an der Fortführung der vormals aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Schulsozialarbeit finanziell zu beteiligen. Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen kann von einer Beteiligung von 60 % der Ausgaben ausgegangen werden, sodass sich - vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung der Förderung - bei einer weiteren Fortführung des Angebotes finanzielle Entlastungen für die Stadt Kleve ergeben könnten.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Unterausschuss Jugendhilfeplanung, 26.02.2015
Jugendhilfeausschuss, 26.02.2015
Wortbeitrag:
Fachbereichsleiterin Reihs fasst die Bedeutung der Schulsozialarbeit, die aus kommunalen Mitteln und aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert sei, zusammen.

Stv. Fachbereichsleiter Traeder erläutert die Drucksache. Die Evaluation der Schulsozialarbeit erfolge in mehreren Stufen. Neben den in der Drucksache dargestellten Ergebnissen werde ein wissenschaftliches Institut beauftragt, um Aussagen zum Bedarf an Schulsozialarbeit zu erhalten. Derzeit würden alle Klever Schulen entsprechend der individuellen Bedarfslage auf Angebote der Schulsozialarbeit zurückgreifen können. Hierdurch sei es gelungen, flächendeckend ein niedrigschwelliges Angebot den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Dabei habe die Schulsozialarbeit auch eine Brückenfunktion, um bei Bedarf den weiteren Weg zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen.

Stv. Fachbereichsleiter Traeder führt weiter die in der Drucksache enthaltenen Qualitätskriterien zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität aus. Die Vorgaben zur Qualitätserwartung seien erforderlich, um den Erfüllungsgrad messen zu können. Die Vorgaben seien im Rahmen von Abstimmungsprozessen mit dem Jugendhilfeausschuss auch abänderbar.

Vorsitzender Hiob stellt fest, dass sich der frühzeitig festgelegte politische Wille zur Fortführung und Absicherung der Schulsozialarbeit gelohnt habe, was durch die Ergebnisse der Evaluation belegt werde.

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