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493/X. - Feststellung des Jahresabschlussberichtes der GEWOGE Wohnungsgesellschaft mbH für den Kreis Kleve in Kleve für das Jahr 2015

Vorlagennummer493/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die Empfehlung zur Fassung folgender Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung:

a) Der Geschäftsbericht für das Jahr 2015 wird angenommen.

b) Dem Jahresabschluss für das Jahr 2015 – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2015 – mit Bestätigungsvermerk des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zugestimmt.

c) Der Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bilanzgewinn aus dem Jahr 2015 in Höhe von 210.807,16 € wird wie folgt verteilt:
a) 7,5% Dividende auf das Stammkapital i.H.v. 990.000,00 € 74.250,00 €
b) andere Gewinnrücklagen 136.557,16 €
zusammen: 210.807,16 €

d) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

Sachverhalt:


Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. hat ein uneingeschränktes Testat erteilt.

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 30.794.513,39 € und einem Überschuss in Höhe von 1.310807,16 € ab. Vom Jahresüberschuss wurden 1.100.000,00 € in die Gewinnrücklagen eingestellt, so dass sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 210.807,16 € ergibt.

Der Aufsichtsrat hat folgende Verteilung des Bilanzgewinns empfohlen:

a) 7,5% Dividende auf das Stammkapital i.H.v. 990.000,00 € 74.250,00 €
b) andere Gewinnrücklagen 136.557,16 €
zusammen: 210.807,16 €

Davon erhält die Stadt Kleve gem. ihrem Anteil an dem Stammkapital eine Bruttodividende in Höhe von 39.420 €. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Sinne des § 44 a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG- liegt vor.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 21.09.2016
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache abstimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Beschlussvorschlägen a) bis c) der Drucksache zu folgen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEWOGE Wohnungsgesellschaft mbH für den Kreis Kleve in Kleve nehmen an der Beratung und Abstimmung über Beschlussvorschlag d) der Drucksache nicht teil.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag d) der Drucksache zu folgen.
Rat, 28.09.2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Empfehlung zur Fassung folgender Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung:
a) Der Geschäftsbericht für das Jahr 2015 wird angenommen.

b) Dem Jahresabschluss für das Jahr 2015 – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2015 – mit Bestätigungsvermerk des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zugestimmt.

c) Der Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V. in Düsseldorf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bilanzgewinn aus dem Jahr 2015 in Höhe von 210.807,16 € wird wie folgt verteilt:
a) 7,5% Dividende auf das Stammkapital i.H.v. 990.000,00 € 74.250,00 €
b) andere Gewinnrücklagen 136.557,16 €
zusammen: 210.807,16 €


Die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEWOGE Wohnungsgesellschaft mbH für den Kreis Kleve in Kleve nehmen an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussvorschlag d) der Drucksache nicht teil.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig, die Empfehlung zur Fassung folgenden Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung:

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing lässt zunächst über die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache abstimmen.

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