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596/X. - Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für den Bereich der Klever Innenstadt

Vorlagennummer596/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt,
a) die in der Anlage dargestellte Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts als Ergänzung zum am 10.07.2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossenen Integrierten Handlungskonzept mit seinen Änderungen vom 05.11.2014.
b) das am 10.07.2013 beschlossene Stadtumbaugebiet gem. § 171 b Abs. 1 BauGB um die im Lageplan auf S. 11 der Fortschreibung gekennzeichneten Bereiche zu erweitern.

Sachverhalt:


Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 das Integrierte Handlungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen (Drucksache Nr. 793/IX.) und das Stadtumbaugebiet festgelegt (Drucksache Nr. 794/IX.). Am 05.11.2014 wurden Anpassungen des Integrierten Handlungskonzepts beschlossen (Drucksache Nr. 92/X.). Auf Basis des Konzepts können Fördermittel aus dem Förderporgramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Stadtumbaugebiet zur Weiterentwicklung der Innenstadt generiert werden. Zielsetzung ist es, die innenstadtrelevanten Themenbereiche zu berücksichtigen und die Bürgerinnen und Bürger an den Entwicklungsprozessen partizipieren zu lassen.
Im Jahr 2014 wurde mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen. Neben der Beauftragung des Projektmanagements und der Öffentlichkeitsarbeit, die den Umsetzungsprozess begleiten, wurde das Citymanagement installiert, welches die Netzwerkarbeit vor Ort leistet, die Akteure in die Umsetzung einbindet und aufsuchend und beratend tätig wird. Einen Schwerpunkt bildet die Vermittlung der Förderprogramme Verfügungsfonds und Hofflächen- und Fassadenprogramm. Die eingesetzte Modernisierungsberatung berät Antragsteller zum Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel im Fassaden- und Hofflächenprogramm und weist darüber hinaus auf weitere Fördermöglichkeiten, insbesondere zur energetischen Sanierung hin. Rund 95.000 Euro konnten im Jahr 2016 bereits über Förderbescheide als Zuwendung genehmigt werden.
Neben den begleitenden Maßnahmen wurden unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger das Platzkonzept und das Konzept Barrierefreie Innenstadt Kleve erarbeitet und vom Rat als städtebauliche Entwicklungskonzepte beschlossen. Die Konzepte zum Masterplan "Junge Mitte" und zum Besucherleitsystem befinden sich in der Schlussbearbeitungsphase.
Die geplante Baumaßnahme im Rathausumfeld wird in Kürze umgesetzt. Die Planungen zum Umfeld Stadthalle sind vorgestellt worden.
Im Zuge der Umsetzung zeigte sich, dass punktuelle Ergänzungen des Fördergebiets zur Stärkung der Innenstadt notwendig werden und weitere Maßnahmen angedacht sind, die in der Anlage näher erläutert werden. Es wird empfohlen, neben den bereits vorgesehenen Maßnahmen, die begleitenden Maßnahmen über den bisherigen Förderzeitraum hinaus bis zum Jahr 2022 fortzuschreiben und ergänzend hierzu die Konzepte "Grün in der Stadt", Beleuchtungskonzept, ein Nachnutzungskonzept für die Lutherschule sowie eine Machbarkeitsstudie "Barrierefreier Gleisübergang" zur Förderung zu beantragen.
Mit Beschluss vom 05.11.2014 wurde bereits ein finanzielles Volumen in Höhe von 4.216.000 Euro festgelegt. Die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes umfasst ein Gesamtvolumen in Höhe von 7.538.094,93 Euro. Der Eigenanteil der Stadt hieran beträgt 2.227.614,29 Euro. Auf Basis des Ratsbeschlusses kann die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts beim Fördergeber beantragt werden. Die Antragstellung für die Maßnahmen muss jährlich erfolgen, über die Mittelbereitstellung entscheidet der Rat.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 01.02.2017
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache. Er weist zudem auf einen redaktionellen in der Drucksache in der Schilderung des Sachverhaltes hin. Das Integrierte Handlungskonzept umfasse ein Gesamtvolumen in Höhe von 7.573.080,93 €. Der städtische Eigenanteil erhöhe sich jedoch nicht.

StV. Dr. Meyer-Wilmes bedankt sich für die Umsetzung und äußert, dass die Projekte ihre Fraktion überzeugt hätten.

Auch Bürgermeisterin Northing richtet ihren Dank an die beteiligten Mitarbeiter. Sie freue sich über die Umsetzung.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 08.02.2017
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderung (Gesamtvolumen IHK 7.573.080,93 €) beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig,
a) die in der Anlage zur Drucksache Nr. 596/X. dargestellte Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts als Ergänzung zum am 10.07.2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossenen Integrierten Handlungskonzept mit seinen Änderungen vom 05.11.2014.
b) das am 10.07.2013 beschlossene Stadtumbaugebiet gem. § 171 b Abs. 1 BauGB um die im Lageplan auf S. 11 der Fortschreibung gekennzeichneten Bereiche zu erweitern.
Wortbeitrag:
Bürgermeisterin Northing weist auf die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgetragene redaktionelle Änderung hin.

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