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1027/X. - Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans und Förderantragstellung einer Stelle für Klimaschutzmanagement

Vorlagennummer1027/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Kleve beschließt die „Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve“, erstellt im Januar 2019 vom Büro Gertec aus Essen

a) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als handlungsorientierte Grundlage bei der künftigen Stadtentwicklung Kleves zu berücksichtigen.

b) Neben dem Beschluss zur „Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve“ wird die Verwaltung mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zur Überprüfung des Maßnahmenfortschritts beauftragt.

c) Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag beim Projektträger Jülich, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur befristeten Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers zu stellen. Die Klimaschutzmanagerin/der Klimaschutzmanager soll die Umsetzung des Konzeptes begleiten.

Sachverhalt:


Der Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve wurde am 9.April 2014 mit einem Maßnahmenkatalog beschlossen. Um die Klimaschutzaktivitäten weiter zu forcieren, ist beabsichtigt, einen Förderantrag für eine Stelle für Klimaschutzmanagement im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu erstellen. Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement ist die Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans aus dem Jahre 2014.

Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans
Die beauftragte Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft hat gemeinsam mit Verwaltung und Politik den Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve in sämtlichen klimaschutzrelevanten Bereichen fortgeschrieben. Die bisherigen Themenfelder des Klimaschutzfahrplans 2014 – Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand/eigene Liegenschaften/private Haushalte, Erneuerbare Energien, Klimafreundliche Stadtentwicklung/Mobilität und Öffentlichkeitsarbeit wurden ergänzt um die Themenfelder Flächenmanagement/Abwasser/Abfall, das kommunale Beschaffungswesen/IT, die Straßenbeleuchtung und die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Zudem wurden abhängig von den lokalen Gegebenheiten und Aktivitäten wichtige Themenbereiche identifiziert und tiefer betrachtet, die Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasen, zur Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bergen.
Der technische Zustand der Infrastruktur sowie der Status quo an Aktivitäten und Strukturen wurden analysiert; die Energie- und Co²-Bilanz sowie Optimierungspotenziale wurden aufgezeigt und diskutiert. Unter Beteiligung der politischen Fraktionen wurde ein neuer Maßnahmenplan entwickelt, wie Klimaschutz in der kommunalen Verwaltung kurz-,mittel- und langfristig verankert werden kann.

Die Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans beinhaltet die einzelnen Arbeitsschritte: Status Quo der Klimaschutzaktivitäten, Aktualisierung der Energie- und CO²-Bilanz, Durchführbarkeit des Maßnahmenplans, Quantifizierung des Maßnahmenkatalogs (Co²-Einsparung, Kosten, Personaleinsatz), Ergänzung der Handlungsfelder und des Maßnahmenkatalogs.


Status Quo der Klimaschutzaktivitäten
In einem partizipativen Prozess mit Verwaltung und Beteiligten wurden in Einzelgesprächen und Workshops die bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen nach Zuständigkeiten für Klimaschutzthemen in der Kommune erfasst.


Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz

Darüber hinaus wurde der Erfolg der Klimaschutzaktivitäten der Kommune mittels einer Energie- und Treibhausgasbilanz gemessen. Die Sammlung bisheriger Klimaschutzaktivitäten dient als weiterer Schritt zur Aktualisierung der Energie- und CO²-Bilanz.


Ergänzung Maßnahmenplan
Im weiteren Verlauf wurde unter Beteiligung der Politik im Rahmen eines Workshops der Maßnahmenplan mit kurz-, mittel- und langfristigem Zeithorizont ergänzt und mit einer Prioritätensetzung erweitert.

Die Einordnung und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt in definierte Zeiträume.

- Priorität 1: kurzfristig, umsetzbar bis 3 Jahre
- Priorität 2: mittelfristig, umsetzbar bis 5 Jahre
- Priorität 3: langfristig, umsetzbar ab 5 Jahre


Bestandteile des in der Beratung zu erarbeitenden Maßnahmenplans sind:
· Titel der Maßnahme und Kurzbeschreibung,
· Handlungsschritte und umsetzende Akteure im zeitlichen Verlauf,
· Unterstützende Faktoren (Kooperationen/Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten),
· CO²-Minderung (Quantifizierung)
· Kommunikationsstrategie
· Klimaschutzcontrolling: Stand der Maßnahme, nächste Arbeitsschritte
· Ausgaben und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.


Durchführbarkeit der Klimaschutzziele
In einem zweiten Workshop mit der Politik wurde die Beibehaltung der Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzfahrplan 2014 abgestimmt. Hierzu wurden die formulierten Klimaschutzziele – im Hinblick auf Co²-Einsparung, Kosten und Personaleinsatz -quantifiziert.

Quantitative Klimaschutzziele:
· Reduktion der CO²-Emissionen auf dem Stadtgebiet um 30 % bis zum Jahr 2030 (Basisjahr 2010)
· 50 % Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030
· Steigerung der Sanierungsquote von Wohngebäuden in der Stadt Kleve auf 2 % p.a.

Qualitative Klimaschutzziele:
· Ausbau von sektorübergreifenden Informations- und Beratungsangeboten
· Förderung eines klimafreundlichen Mobilitätsverhaltens


Förderantragstellung einer Stelle für Klimaschutzmanagement

Die Antragsstellung für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement setzt den Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines kontinuierlichen Klimaschutz-Controllings voraus.

Die Erstellung des Förderantrags einer Stelle für Klimaschutzmanagement hat gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzkonzepten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BUMB zu erfolgen. Gefördert wird die Schaffung von einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. Der Förderzeitraum für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beträgt maximal drei Jahre (Anschlussvorhaben 5 Jahre).

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Umwelt- und Verkehrsausschuss, 21.02.2019
Wortbeitrag:
Frau Lohoff von der Fa. Gertec erläutert die Drucksache Nr. 1027/X anhand einer PowerPoint-Präsentation.

StV. Schnütgen führt aus, dass die Stelle für das Klimaschutzmanagement auf drei Jahre ausgelegt sei und gibt zu bedenken, dass anschließend von einem weiteren Bedarf ausgegangen werden könne. Sie möchte wissen, ob dies an der möglichen Förderung liege.

Frau Lohoff teilt mit, dass die Förderung zunächst auf drei Jahre ausgelegt sei. Eine Verlängerung um zwei Jahre sei aber möglich.

StV. Bucksteeg möchte wissen, welche Kosten für die Stelle im Klimaschutzmanagement anfallen würden.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas teilt mit, dass die Personalkosten im Durchschnitt 50.000,00 € pro Stelle betrügen. Da hier aber gewisse Qualifikationen erforderlich seien und zusätzlich Sachkosten in Höhe von ca. 20 % der Stellenkosten entstünden, sei mit einer Belastung von 75.000,00 - 80.000,00 € zu rechnen. Die Förderquote betrüge zu Beginn bis zu 65 %.

StV. Kumbrink teilt mit, dass befristete Stellen häufig schwierig zu besetzen seien und möchte wissen, wie die Stelle über den Förderzeitraum hinaus besetzt werden könne.

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Haas antwortet, dass zunächst die Förderung beantragt werde. Die Frage, ob es sinnvoll sei die Stelle befristet einzurichten, werde die Verwaltung erörtern. Eine gewisse Kontinuität solle in diesem Stellenbereich gesichert werden.

Die StV. Kumbrink und Verhoeven beantragen weitere Fraktionsberatungen.
Haupt- und Finanzausschuss, 13.03.2019
Wortbeitrag:
Bezug nehmend auf die Freitags-Demonstrationen zum Klimaschutz, die mittlerweile auch in Kleve stattfänden, berichtet Bürgermeisterin Northing über ihre Kontaktaufnahme mit der Gruppe und informiert über eine Anregung der SPD-Fraktion, die dem Rat noch zugehen werde. Sie kündigt an, dass sie die weiterführenden Klever Schulen mit einbinden und anschreiben sowie nach Beschlussfassung durch den Rat eine Einladung an die Demonstrierenden in die Stadthalle aussprechen werde, um aufzuzeigen, was in Kleve zum Thema Umweltschutz bereits umgesetzt werde und um dieses Thema gemeinsam zu diskutieren.

StV. Gebing teilt die Zustimmung seiner Fraktion mit. Sie wünsche aber eine Präzisierung der Inhalte der Stelle für Klimaschutzmanagement inkl. der Eingruppierung bis zur Ratssitzung. Die Stelle solle zeitnah besetzt werde.

StV. Tekath und StV. Dr. Meyer-Wilmes schließen sich den Ausführungen von StV. Gebing an.

StV. Bay weist darauf hin, dass die Einrichtung der Stelle für Klimaschutzmanagement für Kleve eine einmalige Chance sei und daher nicht zögerlich gehandelt werden solle.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 20.03.2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt einstimmig:

a) Die „Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve“, erstellt im Januar 2019 vom Büro Gertec aus Essen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als handlungsorientierte Grundlage bei der künftigen Stadtentwicklung Kleves berücksichtigt.

b) Neben dem Beschluss zur „Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve“ wird die Verwaltung mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zur Überprüfung des Maßnahmenfortschritts beauftragt.

c) Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag beim Projektträger Jülich, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur befristeten Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers zu stellen. Die Klimaschutzmanagerin/der Klimaschutzmanager soll die Umsetzung des Konzeptes begleiten.
Wortbeitrag:
Erster Beigeordneter Haas stellt die wesentlichen Eckpunkte der Stelle für Klimaschutzmanagement vor. Zur Sicherstellung einer Kontinuität in der Umsetzung werde die Stelle zunächst für fünf Jahre eingerichtet und aufgrund der fachbereichsübergreifenden Tätigkeit nach EG 12 TVöD eingestuft. Die Stelle solle als Stabsstelle im Dezernat III eingerichtet werden. Mit den konkreten Qualifikationen werde sich die Verwaltung im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung beschäftigen. Die Besetzung der Stelle sei erst mit Vorliegen des Förderbescheids möglich. Mit dem Fördermittelgeber sei aber geklärt worden, dass es förderunschädlich sei, wenn die Stelle bereits vorab ausgeschrieben werde.

Bürgermeisterin Northing ergänzt, dass eine weitere Förderung nach drei Jahren in Abhängigkeit der Überprüfung der Ziele stehe.

StV. Gietemann äußert die Zustimmung seiner Fraktion, die zudem ein Einbeziehen der Bürgerschaft für sinnvoll halte, sich ähnliche Erfolge wie bei der Einrichtung der Stelle zur Zweit- und Drittmittelakquise erhoffe und erinnert an die Anregung der SPD-Fraktion zur Einladung der Friday for Future Bewegung.

Bürgermeisterin Northing verweist auf ein Schreiben der Demonstrierenden, welches dem Rat zur Verfügung gestellt werde.

StV. Gebing äußert sich ebenfalls positiv, meint aber, dass die Stelle aufgrund der fachbereichsübergreifenden Tätigkeit besser im Dezernat I anzusiedeln sei.

Bürgermeisterin Northing verweist auf ihr Organisationsrecht und äußert, dass sie eine Ansiedlung im Dezernat III für sinnvoller halte.

StV. Dr. Meyer-Wilmes meint, dass viele Bereiche in die Beratung zu bringen seien und befürwortet die vorgestellten Eckpunkte zur Einrichtung der Stelle.

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