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860/X. - Wasserversorgungskonzept nach § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes NRW

Vorlagennummer860/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt stimmt dem der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegenden Wasserversorgungskonzept für die Stadt Kleve zu.

Sachverhalt:


Mit der Änderung des Landeswassergesetzes (LWG NRW) wurde in Ausführung des § 50 Wasserhaushaltsgesetz die Verpflichtung der Kommune in § 38 Abs. 3 LWG aufgenommen, ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen. Gemäß § 38 Abs. 1 LWG hat die Stadt die Pflicht zur Sicherstellung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet. Diese Pflicht verbleibt ihr auch dann, wenn sie die Versorgung auf einen Dritten (Stadtwerke) übertragen hat. Das Versorgungskonzept wird im Falle der Stadt Kleve durch den Versorger Stadtwerke Kleve GmbH erstellt. Die Vorlagepflicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf verbleibt aber bei der Stadt Kleve. Das Konzept ist vom Rat der Stadt Kleve zu verabschieden und der zuständigen Bezirksregierung bis zum 30.06.2018 vorzulegen. Es ist alle sechs Jahre fortzuschreiben und dann erneut bei der Bezirksregierung vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Stadt davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben der Sicherstellung einer dem Gemeinwohl entsprechenden öffentlichen Wasserversorgung (§ 38 Abs. 1 LWG NRW) ordnungsgemäß erfüllt sind.

Das Wasserversorgungskonzept muss wesentliche Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Stadtgebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Das Konzept kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass allen Belangen der Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Wasserversorgung Rechnung getragen wurde und auch zukünftig wird.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Wortbeitrag:
StV. Tekath meldet Beratungsbedarf an, da sie die Drucksache vermisse.

Diese wurde in der iRICH-App mit der Einladung auf Seite 25 zur Verfügung gestellt.

Auf Nachfrage von StV. Bay erläutert Herr Lamers von den Stadtwerken die Ursachen für das Vorhandensein von gewissen Substanzen im Trinkwasser, die vorrangig geogener Natur seien.

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Kleve verwiesen.
Rat, 16.05.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve stimmt dem der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegenden Wasserversorgungskonzept für die Stadt Kleve einstimmig zu.

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