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927/IX. - Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraße


hier: Beschluss der erneuten Offenlage

Vorlagennummer927/IX.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 07.11.2012 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraße öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.11.2012 bis 19.12.2012 einschließlich.

Während der Offenlage hat die GEWOGE Wohnungsgesellschaft für den Kreis Kleve, vertreten durch ein Architekturbüro, als Eigentümerin der nördlichen Flächen mehrere Wünschen zur Änderung der Planinhalte in diesem Bereich vorgebracht.

Folgende wesentliche Anpassungen, die aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sind, wurden im Bebauungsplan Nr. 1-289-0 vorgenommen:
- Die Baufenster wurden in ihrer Größe sowie Ausrichtung angepasst
- Die Zahl der Wohneinheiten wurde erhöht, da bei der Bedarfsanalyse festgestellt wurde, dass eine große Nachfrage nach Kleinstwohnungen besteht
- Im Allgemeinen Wohngebiet wurden „Anlagen für Verwaltungen“ zugelassen
- Die Lage der Tiefgarage wurde in westliche Richtung verlegt
- Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind bis 30 m³ zulässig
- Die Verkehrsflächen wurden in ihrem Verlauf und der Größe angepasst
- Die öffentliche Grünfläche wurde rausgenommen, um eine flexible Gestaltung einer Grünfläche zu ermöglichen sowie eine optimalere Parkplatzsituation zu schaffen.

Da die Änderungen des Bebauungsplans von wesentlicher Natur sind, ist eine erneute Offenlage notwendig.

Über die weiteren schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 23.01.2014
Wortbeitrag:
Die Stadtverordneten Gietemann und Maaßen erklären sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen.

Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Ausschussvorsitzende Angenendt erkundigt sich, ob Beratungsbedarf besteht.

Stadtverordneter Dr. Leenders weist darauf hin, dass die in der Planzeichnung dargestellte Straße sehr schmal wirke und eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge an dieser Stelle aus diesem Grund unmöglich erscheine.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter der Maßgabe, dass die in der Planzeichnung dargestellten Straßen mindestens 6m breit werden, so wie in der Drucksache Nr. 927/IX. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 05.02.2014
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass der in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses angesprochene Weg nun 6 m breit sei. Zudem sei ein weiteres Leitungsrecht parallel zur Küppersstraße für die Ver- und Entsorgung einer zukünftigen Hinterlandbebauung vorgesehen sowie der vorhandene Stichweg verbreitert worden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 12.02.2014
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Ergänzungen beschließt der Rat der Stadt Kleve einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 1-289-0 für den Bereich Küppersstraße/ Brahmsstraße gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
Bürgermeister Brauer verweist auf die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgetragenen Ergänzungen hinsichtlich der Straßenbreite sowie des zusätzlichen Leitungsrechtes.

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