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1281/X. - Städtebaulicher Vertrag für das Flora-Quartier

Vorlagennummer1281/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der in der Drucksache vorgestellten Planungen einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Sachverhalt:


Am 17.12.2014 hat der Rat der Stadt Kleve die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2-305-0 für den Bereich Van-den-Bergh-Str. / Wiesenstr. im Ortsteil Kellen beschlossen. Der Bebauungsplan hat zum Ziel das ehemals gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen Margarine Union neu zu strukturieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Problematisch ist hier vor allem, dass eine schutzwürdige Nutzung (Mischgebiet) an einen vorhandenen Industriebetrieb heranrückt, weshalb insbesondere die Thematik des Gewerbelärms im Detail betrachtet werden musste.
Inzwischen sind Teilbereiche des Geländes bereits bebaut, das Verfahren ist aber noch nicht in Gänze abgeschlossen.
Der Stadtverwaltung liegen nun Bauanträge für den östlichen Teilbereich vor. Hier soll ein Wohnquartier mit einem begrünten Innenbereich entstehen. Aufgrund der zentralen Lage, der Größe des Vorhabens und der Problematik bezüglich der Schallemissionen ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, da nicht alle Details über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden können.

Folgende Aspekte sollen durch den städtebaulichen Vertrag geregelt werden:
Schallschutz:
Die Vorgaben zum Schallschutz resultieren aus den Ergebnissen und Empfehlungen des Immissionsschutzgutachtens des Büros Uppenkamp und Partner vom 11.02.2020 (Vorabzug siehe Anlage online im Ratsinformationssystem). Demzufolge ist vertraglich zu sichern, dass die Gebäude im Nutzungsgebiet MI7 als erstes in der im Bebauungsplan vorgegebenen Art und Weise errichtet und dauerhaft gesichert werden. Da der geschlossene Gebäuderiegel als Schallschutz für die dahinterliegenden Bereiche fungiert. Die Nutzung der übrigen Gebäude darf erst nach Fertigstellung des Rohbaus der vorgenannten Gebäude aufgenommen werden.

Grüngestaltung und Pflege:
Ein zentrales Element des neuen Quartiers ist die Gemeinschaftsgrünfläche im Innenbereich. Innerhalb der Grünfläche wird ein Gemeinschaftsgebäude errichtet, welches von den Bewohnern des Quartiers z.B. für private Veranstaltungen genutzt werden kann. Um die Qualität der Freifläche zu sichern, wird die Grünplanung in dem städtebaulichen Vertrag geregelt. Aufgrund der hohen Dichte der Baukörper und des hohen Versiegelungsgrads der Flächen durch eine unterirdische Tiefgarage ist die Bepflanzung und Begrünung wichtig. Im Vertrag wird daher die Verpflichtung zur Pflanzung von 12 Großbäumen in der Grünfläche aufgenommen. Weiterhin wird die Gestaltung entsprechend des Grünplans (Entwurfsplanung siehe Anlage) festgelegt. Da die Ausführungsplanung noch nicht vorliegt, wird die genaue Art und Anzahl der zu pflanzenden Stauden und Gehölze nicht benannt. Es wird jedoch eine Pflanzenauswahl in den Vertrag aufgenommen, die mit der Stadtverwaltung abgestimmt wird. Zudem sieht der Plan Bereiche für verschiedenen Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche und Senioren mit einer entsprechenden Ausstattung vor. Weiterhin verpflichtet sich der Vorhabenträger zu einer Dachbegrünung auf allen Wohngebäuden.
Das Quartier hat vorläufig den Status einer Klimaschutzsiedlung erhalten. Die Entscheidung darüber wurde u. a. auch aufgrund der vorgestellten Freiflächengestaltung getroffen. Daher ist die Festsetzung der Gestaltung für die Stadtverwaltung von besonderem Interesse.
Die Regelungen des städtebaulichen Vertrags enthalten Aspekte, welche dem Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve entsprechen. Im Handlungsfeld 3 „klimafreundliche Stadtentwicklung“ wird die Maßnahme 3.2 „Entwicklung neuer Wohnformen“ aufgeführt. Ein Bestandteil der Maßnahme ist dabei die Förderung einer Gemeinschaftsbildung. Das neue Quartier bietet durch die Gemeinschaftsgrünfläche mit unterschiedlichen Angeboten sowie einem Gemeinschaftsgebäude Anreize und Möglichkeiten der Gemeinschaftsbildung innerhalb des Quartiers.
Die Regelungen zur Begrünung der Freiflächen entsprechen der Maßnahme 3.11 „Bepflanzung im bebauten Raum“ des Klimaschutzfahrplans. Bei der Pflanzenauswahl und der Gestaltung des Grünbereichs wird darauf geachtet, dass ausreichend Beschattung in der Freifläche entsteht und es werden Pflanzen ausgewählt, die auch Hitze- und Dürreperioden vertragen können.
Die Gebäudestruktur und die geplante technische Ausgestaltung der Gebäude und die Realisierung einer Klimaschutzsiedlung entsprechend den Vorgaben der Maßnahme 3.14 des Klimaschutzfahrplans „klimarobuste Siedungsflächen, Gebäude und Infrastruktur“.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 27.02.2020
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

StV. Schnütgen teilt mit, dass es wünschenswert sei, dass die Fassadengestaltung Teil des städtebaulichen Vertrags werde. Zudem fragt sie an, aus welchem Grund nur am langen Riegel im westlichen Teil die Dächer mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden sollen.
Technischer Beigeordneter Rauer führt aus, dass als Anlage zum städtebaulichen Vertrag die Ansichten zum Bestandteil des Vertrages werden. Zudem gebe es dezidierte Berechnungen zum Stromverbrauch. Die Photovoltaikanlage sei ausschließlich zum Eigenbedarf gedacht und es sei keine Einspeisung vorgesehen. Aufgrund dessen seien die geplanten Anlagen ausreichend.

Sachkundiger Bürger Dr. Merges erkundigt sich, für wen der Innenhof in diesem Areal zugänglich sein werde.
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass es sich um eine Privatfläche handele, auf der eine gewisse Privatsphäre zu gewähren sei. Grundsätzlich sei der Innenhof für Jeden zugänglich, der Eigentümer werde sich jedoch vorbehalten, die Eingänge in den Nacht- und Abendstunden bei Bedarf abzuschließen. Da es sich um eine Privatfläche handelt, sei dieses Vorgehen nicht zu beanstanden.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, so wie in der Drucksache Nr. 1281/X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 04.03.2020
Wortbeitrag:
Aufgrund der Anmerkung des StV. Gebing erläutert tariflich Beschäftigte Rohwer, dass die Blutbuche nicht auf der Tiefgarage gepflanzt werde, sondern dort andere Bäume vorgesehen seien.

StV. Schmidt merkt an, dass die Namensgebungen der Straße Florastraße und des Flora-Quartiers zu Irritationen führen könnten und bittet darum, diese zu überdenken.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 11.03.2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beauftragt die Verwaltung einstimmig, auf Grundlage der in der Drucksache Nr. 1281 /X. vorgestellten Planungen einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer teilt mit, dass die Quartiers-Bezeichnung bei der Beantragung zur Klimaschutzsiedlung bereits hinterlegt sei, der Investor um Verständnis bitte, dass er die Bezeichnung nicht ändere, sie aber auch öffentlich nicht weiterführen werde. Die Verwaltung sehe keine Probleme bezüglich des Straßennamens und der Quartiersbezeichnung.

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