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811/X. - Bebauungsplan 1-296-0 für den Bereich Lindenallee, Bresserbergstraße, Stadionstraße, Hellingsbüschchen


hier: Beschluss der Teilung des Plangebietes und erneuter Beschluss der Offenlage

Vorlagennummer811/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee, Bresserbergstraße, Stadionstraße Hellingsbüschchen zu verkleinern und den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 12.02.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee/ Bresserbergstraße/ Stadionstraße/ Hellingsbüschchen einzuleiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.03.2014 bis zum 24.03.2014 einschließlich. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.03.2014 um ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat hat am 09.11.2016 (Drucksache Nr. 507/ X.) den erneuten Beschluss der Offenlage gefasst sowie die Teilung des Plangebiets beschlossen. Durch diese Teilung des Plangebietes ist der Bereich der Sportnutzung nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1-296-0. Die Entwicklung der Sportflächen wird in einem separaten Verfahren erarbeitet werden.

Die Offenlage fand vom 01.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.02.2017 um ihre Stellungnahme gebeten.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. So sind auf der nordöstlich des Gustav-Hoffmann-Stadions gelegenen Freifläche überbaubare Flächen ausgewiesen, um hier innerhalb eines bebauten Bereiches eine Wohnverdichtung zu ermöglichen. Dies ist aus stadtplanerischer Sicht gewünscht und entspricht gemäß den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts einer Nachverdichtung und einem ressourcenschonendem Umgang mit Siedlungsflächen. Ferner wird das Ziel verfolgt, die bestehende Wohnbebauung im Geltungsbereich städtebaulich zu ordnen. Zur Erschließung der nordöstlich des Gustav-Hoffmann-Stadions gelegenen Freifläche wird eine Durchgangsstraße von der Straße Hellingsbüschchen bis zur Straße Lindenallee festgesetzt. Sollte diese Durchwegung nicht realisiert werden können, ist die Erschließung durch die Errichtung eines provisorischen Wendehammers vorzusehen.

Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende wesentliche Änderungen in der Planzeichnung vorgenommen:
Verkleinerung des Geltungsbereichs, indem der Bereich entlang der Lindenallee aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurde und
Hinzufügung einer textlichen Festsetzung hinsichtlich passiver Schallschutzmaßnahmen an einem Baufenster an der Stadionstraße.

Über die schriftlich vorgebrachten Anregungen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 25.01.2018
Wortbeitrag:
StV. Gietemann erläutert, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf sehe und beantragt Fraktionsberatung.
Haupt- und Finanzausschuss, 31.01.2018
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Technischer Beigeordneter Rauer weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Kreises der Drucksache beigefügt und in der Abwägungstabelle enthalten sei.

StV. Kumbrink teilt mit, dass seine Fraktion der erneuten Offenlage genauso wie der ersten Offenlage aus den bekannten Gründen nicht zustimmen werde.

StV. Gebing äußert, dass seine Fraktion der Drucksache zustimmen werde und darauf hoffe, dass der Wendehammer beizeiten einem weiteren Baugrundstück weichen könne.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 07.02.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve beschließt mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen, den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 für den Bereich Lindenallee, Bresserbergstraße, Stadionstraße, Hellingsbüschchen zu verkleinern und den Bebauungsplan Nr. 1-296-0 gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
Wortbeitrag:
StV. Driever nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

StV. Gebing teilt für seine Fraktion die Zustimmung mit, da die vorhandenen Baugrundstücke in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden sollten, die Nutzbarkeit des Stadions dadurch keine Einschränkung erfahre und die von der Bundesregierung angedachte Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute aber bebaubare Grundstücke nicht relevant werden sollte.

StV. Tekath teilt mit, dass ihre Fraktion die Drucksache ablehne, da die Entwicklung dieses Bereiches in seiner Gesamtheit noch nicht abgeschlossen und diese zunächst aufgrund daraus resultierender Auswirkungen insbesondere bzgl. der Sportstätte abzuwarten sei und die Grundstücke noch nicht mal alle im städtischen Eigentum seien.

Es folgt eine Diskussion über mögliche Beeinträchtigungen, die von der Sportstätte zu befürchten seien und den Zeitpunkt, wann die SPD-Fraktion ihre Argumente hätte vortragen sollen.

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