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850/X. - Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße / Merowingerstraße / Willy-Brandt-Straße


hier: Satzungsbeschluss

Vorlagennummer850/X.
Beratungsartöffentlich
Drucksache und Anlagen:
Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße / Merowingerstraße / Willy-Brandt-Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt Kleve hat am 16.12.2015 die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße/ Merowingerstraße/ Willy-Brandt-Straße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.12.2015 bis einschließlich 15.01.2016 . Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2015 bzw. 18.12.2015 um Stellungnahme gebeten.

Der Rat hat am 09.03.2016 beschlossen den Beschluss der Offenlage zu fassen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.03.2016 bis zum 02.05.2016 einschließlich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.03.2016 beteiligt.

Der Rat hat am 28.09.2016 beschlossen, den Beschluss der erneuten Offenlage zu fassen. Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 28.10.2016. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2016 um Ihre Stellungnahme gebeten.

Der Rat der Stadt Kleve hat am 05.04.2017 die zweite erneute Offenlage beschlossen. Die zweite erneute Offenlage fand vom 18.04.2017 bis einschließlich 05.05.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.04.2017 um Ihre Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Anregungen und die Stellungnahmen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Schlachthofes in Kleve. Derzeit ist für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 1-053-0 rechtsverbindlich. Die dort getroffenen Festsetzungen sind allerdings nicht mehr zeitgemäß und sollten aus Sicht der Verwaltung überarbeitet werden. Daher wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-053-2 das Ziel verfolgt, den Bereich des ehemaligen Schlachthofgeländes einer angemessenen Wohnnutzung zuzuführen.

Im Zuge der zweiten erneuten Offenlage sind keine Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden, die zu wesentlichen Änderungen der Planzeichnung führten.

Über die schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen, die in Kopie dieser Drucksache beigefügt sind, sowie über die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind, hat der Rat der Stadt nunmehr unter Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu beraten und abschließend zu entscheiden.

Beratungsweg:

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Vorlage verfolgen

Bau- und Planungsausschuss, 26.04.2018
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Drucksache.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung, so wie in der Drucksache Nr. 850 /X. zu beschließen.
Haupt- und Finanzausschuss, 02.05.2018
Wortbeitrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Drucksache zu folgen.
Rat, 16.05.2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kleve wägt alle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgelegten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden ab und beschließt einstimmig aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nr. 1-053-2 für den Bereich Stadionstraße / Merowingerstraße / Willy-Brandt-Straße bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie den dazugehörigen Gutachten und Berichten als Satzung.
Wortbeitrag:
Technischer Beigeordneter Rauer erläutert die Ergänzungsdrucksache Nr. 850a /X..

StV. Gebing und StV. Kumbrink teilen die Zustimmung ihrer Fraktionen mit, da durch diesen Bebauungsplan der Notwendigkeit, Grundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen, Rechnung getragen werde.

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